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Gemeinde will die Hürden für eine Stiftung nehmen

20.09.2013, 19:14

Die Stiftung "Leben in der Hohen Börde" bekommt Konturen. Nach einem Gespräch mit der Landes-Stiftungsaufsicht sind die zu nehmenden Hürden klar. Ziel bleibt die Förderung gemeinnütziger Aufgaben in allen Dörfern der Hohen Börde.

HoheBörde l Per Beschluss hat der Gemeinderat das weitere Vorgehen der Stiftungsgründung beschlossen. Damit entspricht die Gemeinde den Auflagen der Stiftungsaufsicht des Landes. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs zwischen Gemeinde und Stiftungsaufsicht Anfang September.

Der Gemeinde selbst kann die Satzung und das Stiftungsgeschäft nicht beschließen und auch nicht die Geschäfte der Stiftung führen. Die Stiftung arbeitet unabhängig von der Gemeinde.

Private müssen genauso viel Geld stiften wie die Gemeinde

Gleichwohl kann die Gemeinde Bürgermeisterin Steffi Trittel beauftragen, alle weiteren Schritte für die Stiftungsgründung vorzubereiten. Inhaltlich kann der Gemeinderat nur Vorschläge für das Stiftungsgeschäft machen. Das hat der Rat per Beschluss einmütig getan.

Ebenso hat der Gemeinderat beschlossen, einmalig 100000 Euro für das Stiftungskapital bereitzustellen - im noch zu beschließenden Haushalt 2014. Für die Genehmigung dieser Ausgabe durch die Kommunalaufsicht bedarf es zwei wesentlicher Voraussetzungen.

Erstens: Für das Stiftungskapital müssen private Stifter genauso viel Geld einbringen wie die Gemeinde, also 100000 Euro. Wird weniger Geld privat gestiftet, darf auch die Gemeinde nur genauso viel Geld in das Stiftungskapital einbringen. Die privaten Stifter müssen noch vor der Stiftungsgründung verbindlich ihre Zuwendungen bestätigen. Zweitens: Die Gemeinde darf eigenes Vermögen nur einbringen, wenn mit der von der Stiftung verfolgte Zweck anders nicht erreicht werden kann.

Kuratorium und Vorstandleiten die Stiftungsarbeit

Zweck der Stiftung ist ausschließlich die Förderung gemeinnütziger Aufgaben - im Haushaltsrecht heißen solche Aufgaben "freiwillige Aufgaben". Die Stiftung soll sich Aufgaben widmen, die durch die Gemeinde aufgrund der Haushaltslage allein in diesem Umfang nicht erbracht werden können.

Eine Stiftung wirtschaftet ausschließlich mit den Erträgen des Stiftungskapitals (zum Beispiel Zinsen). Die Stiftung und die Zustifter entscheiden gemeinsam über den Stiftungszweck. Stifter können auch mit ihrer Zustiftung einen ganz konkreten Verwendungszweck festlegen. Dieser muss allerdings - den relativ weit gefassten - Stiftungszielen (siehe Kasten) entsprechen. Organe der zu bildenden Stiftung sind der Vorstand und das den Vorstand kontrollierende Stiftungskuratorium. Der Gemeinderat wird Bürgermeisterin Steffi Trittel als Mitglied in den Vorstand entsenden und hat Steffi Trittel als Vorstandsvorsitzende vorgeschlagen.

Erste private Zustifter signalisieren ihre Bereitschaft

Einen kleinen Wermutstropfen schenkte Hermsdorfs Ortsbürgermeister und FWG-Gemeinderat Dieter Dähnhardt der Ratsrunde ein. Er befürchtet, dass die Stiftung den Vereinen Direktspender und Sponsoren "abgraben" könnte.

Ganz von der Hand zu weisen ist diese Befürchtung nicht, räumten Dähnhardts Ratskollegen und Vertreter der Gemeindeverwaltung ein. Allerdings richtet sich die Stiftungsgründung neben den Unternehmen vor allem an private Spender, die beim Vereinssponsoring eher in der Minderheit sind. Das erklärte Gemeindebürgermeisterin Steffi Trittel. Vier solcher Bürger-Stifter sollen bereits ihr Interesse bekundet haben. Eine dieser mündlichen Zusagen soll sich in einer Größenordnung bewegen, die Anlass gibt, die 100 000-Euro-Vorgabe erreichen zu können.

Das hatte die Verwaltung bereits vor einem Monat erklärt.