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Landkreis Börde gibt Tipps für den sachgemäßen Umgang mit der Pyrotechnik Der Verkauf von Feuerwerk startet heute

28.12.2013, 01:02

Landkreis Börde (il) l Der Verkauf von Silvesterraketen und Böllern ist ab heute wieder erlaubt. Die verschiedensten pyrotechnischen Dinge gibt es zu kaufen. Worauf man dabei achten sollte, was erlaubt und was verboten ist, darauf weist der Fachdienst Ordnung und Sicherheit des Landkreises Börde wie in jedem Jahr kurz vor Silvester hin.

Denn laut Kreissprecher Uwe Baumgart ereignen sich in jedem Jahr zu Silvester zahlreiche Brände und Unfälle, die meist durch unsachgemäßen oder leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht würden. "Bereits bekannt müsste sein, dass pyrotechnische Erzeugnisse der Klasse II und der Kategorie 2 nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden dürfen", so Uwe Baumgart. Diese Erzeugnisse dürfen auch nur im Freien abgebrannt werden. Nicht erlaubt ist dies in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.

Silvesterfeuerwerk sollte zudem nicht in betrunkenem Zustand oder unter Drogeneinfluss gezündet werden. Weiterhin rät der Fachdienst:

* Keine Feuerwerkskörper in Personengruppen oder in offene Fenster, Türen oder Briefkästen werfen

* Beim Zünden des Silvesterfeuerwerks die übrigen Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen lassen und auch nicht direkt am Körper tragen.

* Silvesterfeuerwerk nicht vom Balkon aus zünden oder von oben herunterwerfen.

* Raketen mit Führungsstab nie in den Boden stecken.

* Flugrichtung der Feuerwerkskörper so wählen, dass sie nicht in Häuser oder in leicht brennbare Materialien niedergehen können. Dabei sind auch Windrichtung und Windstärke zu beachten.

* Nach dem Anzünden des Feuerwerkskörpers auf Sicherheitsabstand gehen und nicht in den Händen behalten.

* "Blindgänger" auf keinen Fall nochmals zünden (Hinweis auf den Gegenständen oder der Gebrauchsanweisung beachten; nach einer Wartezeit mit Wasser unschädlich machen).

* Feuerwerkskörper herstellen oder verändern ist lebensgefährlich und deshalb verboten.

* Das Verschießen von pyrotechnischer Munition aus Schreckschusswaffen im öffentlichen Verkehrsbereich, ist ohne Schießerlaubnis verboten.