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Eigenbetrieb Wirtschaftshof legt eine neue Kalkulation vor Neue Friedhofsgebühren werden diskutiert

Von Gudrun Billowie 19.02.2014, 02:19

Die Friedhofsgebühren sind neu kalkuliert. Sie werden derzeit in den Ortsräten und später in den Gremien des Stadtrates diskutiert. Bis auf die Unterhaltungskosten sind die meisten Gebühren für Wolmirstedter gesunken.

Wolmirstedt l Die neue Friedhofsgebührensatzung soll für alle Ortschaften gleichermaßen gelten. Das ist bisher nicht der Fall, da Farsleben und Glindenberg bis zum 31. Dezember 2013 noch Anspruch auf ihre alten Satzungen hatten. Diese Regelung aus dem Gebietsänderungsvertrag ist nun abgelaufen. Damit müssen die Bürger dieser Ortsteile künftig tiefer in die Tasche greifen als bisher.Mit der neuen Satzung erhöhen sich für diese beiden Ortsteile manche Gebühren gewaltig.Die Wolmirstedter, Elbeuer und Moser finden in der neuen Satzung im Gegensatz zur alten jedoch Vergünstigungen vor.

Ein Reihengrab kostete bisher 450 Euro und künftig 447 Euro. Für Farsleber und Glindenberger ergibt sich jedoch ein anderes Bild. Sie haben bisher ein Viertel dessen bezahlt, nur 110 Euro. Für ein Urnenreihengrab müssen Wolmirstedter künftig ebenfalls weniger tief in die Tasche greifen. Der Preis ist von 365 auf 149 Euro gesunken. In Farsleben und Glindenberg gibt es bisher keine Urnengrabfelder.

Gravierend ist die Vergünstigung für ein Urnenwahlgrab in Wolmirstedt, also für eine Bestattungsstelle, die von den Angehörigen ausgewählt wurde. Der Preis ist von 520 auf 186 Euro gesunken. Ebenfalls gesunken sind auch die Gebühren für die Verlängerung, von 25 auf 9 Euro.

Vollkommen entfällt zukünftig die Gebühr für die Bestattung von auswärtigen Personen. Wenn Hinterbliebene also Angehörige in Wolmirstedt und den Ortsteilen bestatten lassen möchten, die vorher nicht hier gelebt haben, spielt das für die Finanzierung keine Rolle mehr.

Eine einheitliche Gebühr wird auch für die Nutzung der Kapellen ausgewiesen. Trotz unterschiedlicher Größe und Ausstattung sollen dafür künftig überall 76 Euro bezahlt werden. Wird die Heizung genutzt, werden 33 Euro extra berechnet. In Wolmirstedt hat die Kapellennutzung bisher 150 Euro gekostet, in Farsleben 85 Euro, in Mose und Elbeu 51 Euro und in Glindenberg 100 Euro.

Im Gegensatz zu den Wolmirstedter Nutzungsgebühren sind die Verwaltungsgebühren gestiegen. Der Antrag für die Genehmigung auf einen Grabstein kostet künftig beispielsweise 38 statt 15 Euro. Auch die Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Jahr und Grabstelle ist von 30 auf 50 Euro erhöht worden.

Die Neukalkulation der Friedhofsgebühren war von der Kommunalaufsicht gefordert worden mit der Maßgabe, dass sie zu einhundert Prozent kostendeckend sein müssen. Der Eigenbetrieb hat die B P Gesellschaft für kommunale Beratung damit beauftragt. Die errechneten Gesamtkosten für die Friedhöfe werden nicht allein auf die Angehörigen Verstorbener verteilt. Ein Friedhof gilt auch immer als grüne Lunge einer Stadt, im Amtsdeutsch heißt das politisches Grün. Dafür und für die Kriegsgräber übernimmt die Stadt die Kosten. Dafür wurden rund 35000 Euro ermittelt.

Der Elbeuer Ortsrat hat der Neufassung der Friedhofsgebührensatzung bereits einstimmig zugestimmt.