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Täter muss ins Gefängnis Nachbarin in den Schwitzkasten genommen

21.02.2014, 06:23

Haldensleben l Gefährliche Körperverletzung lautete die Anklage gegen einen 34-jährigen Haldensleber. Am 28. August 2013 soll er in einem Mehrfamilienhaus in Haldensleben eine Nachbarin lebensbedrohlich gewürgt haben.

Im Ergebnis der Hauptverhandlung bestätigte sich der Vorwurf. Hintergrund war ein harmloser Nachbarschaftsstreit. Am Tattag gegen 13 Uhr hatte die später geschädigte 23-Jährige im dritten Stock mit einer Freundin aus dem Nachbarhaus von Balkon zu Balkon telefoniert, wodurch der Angeklagte zwei Etagen unter ihr aus dem Schlaf gerissen wurde.

Genervt brüllte er aus dem Fenster: "Haltet Eure Fressen...", worauf die 23-Jährige mit "Musst du eben früher aufstehen" reagierte. Um "die Sache zu klären", rannte der Angeklagte nach oben und klopfte bei der Nachbarin. Als die ihm die Tür vor der Nase zuschlug, trat er gegen die Tür, die die junge Frau während des Handygesprächs mit ihrem Freund erneut öffnete. Mit der freien Hand stieß sie nun den tobenden Angeklagten nach einem Wortgefecht auf den Hausflur.

Laut rechtsmedizinischem Gutachten akute Lebensgefahr

Was dann passierte, schilderte der 34-Jährige emotionslos vor Gericht so: "Ich legte einen Arm um ihren Hals, nahm sie in den Schwitzkasten, zog sie nach oben und setzte sie auf dem Boden ab". Die Folgen des unsanften "Absetzens" waren für die kurzzeitig bewusstlose Nachbarin im Krankenhaus unter anderem diagnostizierte Würgemale am Hals, Schluckbeschwerden und auf Grund des Sturzes Schwellungen am Körper. Laut rechtsmedizinischem Gutachten lag akute Lebensgefahr vor.

Die Behauptung des Angeklagten, dass die junge Frau mit beiden Händen zuerst auf ihn losgegangen war, glaubte keiner der Prozessbeteiligten. Der 34-Jährige ist mehrfach einschlägig vorbestraft und verbrachte fast sechs Jahre seines Lebens im Gefängnis. Er brach zwei Ausbildungen mit der Begründung ab: "Hatte keine Lust mehr" und ist nach Gelegenheitsjobs seit drei Jahren arbeitslos. Die Teilnahme an einem Antigewalttraining lehnte er bisher ebenso ab wie andere staatliche Hilfsangebote und ist offensichtlich nicht bereit, sein Leben zu ändern.

Ein Jahr und zehn Monate ohne Bewährung

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Haldensleben unter Vorsitz von Direktor Heimo Petersen verurteilte den jungen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung. Die Untersuchungshaft seit September 2013 wird auf das Urteil angerechnet, und der Haftbefehl bleibt aufrechterhalten.