1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wolmirstedt
  6. >
  7. Mann rast mit gestohlenem Auto in Barleben auf Polizisten zu

Urteil des Amtsgerichts Magdeburg: ein Jahr auf Bewährung Mann rast mit gestohlenem Auto in Barleben auf Polizisten zu

Von Robert Richter 21.03.2014, 02:19

Magdeburg/Barleben l Das Amtsgericht Magdeburg hat am Dienstag den 20 Jahre alten Maik L. (Name geändert) wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Das Jugendschöffengericht sah es als erwiesen an, dass L. im Dezember 2012 in Barleben vor einer Polizeikontrolle flüchten wollte und deshalb auf zwei Polizisten zufuhr. Bei Schnee- und Eisglätte raste er mit einem gestohlenen VW Golf davon. Die Polizisten mussten zur Seite springen, um nicht verletzt zu werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit "mehr Glück als Verstand" kam Maik L. nach den Worten von Richterin Evelyn Majstrak noch einmal um eine Gefängnisstrafe herum. Dabei hatte der Staatsanwalt angesichts einer langen Liste von 146 Verfahren gegen L. und etlicher Vorstrafen - hauptsächlich wegen Diebstählen in und um Magdeburg, aber auch Körperverletzung und anderer Vorwürfe - auf Haft plädiert: "Alles andere wäre der Bevölkerung nicht mehr vermittelbar." Er sehe "kein Unrechtsbewusstsein, keine Reue". Zum verhandelten Fall merkte auch Richterin Majstrak an: "Für das, was Sie sich hier geleistet haben, wären Sie nach Erwachsenenstrafrecht wahrscheinlich für zwei Jahre ins Gefängnis abgegangen." Doch L. wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt und bleibt auf freiem Fuß.

Zum Zeitpunkt der Polizeiflucht war er 18 Jahre alt. Damals, am 14. Dezember 2012, hatte er sich auf einem Parkplatz in Barleben mit anderen getroffen. Es war abends kurz nach halb elf. Sie saßen am Einkaufsmarkt in zwei nebeneinander geparkten Autos, hatten die Scheiben heruntergelassen.

"Wir wurden wegen ruhestörenden Lärms dorthin geschickt", erinnerte sich einer der beteiligten Polizisten. Als L. im VW Golf die Beamten sah, habe er das Beifahrerfenster hochgekurbelt und die Türen verriegelt. Ein Polizist habe gegen die Fahrertür geklopft und L. aufgefordert, die Scheibe herunterzulassen.

Wie mehrere Zeugen berichteten, startete L. jedoch plötzlich den Wagen. Er fuhr erst vorwärts bis zu einer Bordsteinkante, setzte dann einige Meter zurück, um mit Vollgas und durchdrehenden Rädern auf dem schneebedeckten Parkplatz durchzustarten. "Ich musste zur Seite springen", so einer der Beamten. Sein Kollege sagte: "Wäre ich nicht zurückgegangen, wäre er mir über den Fuß gefahren."

"Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen. Ich wollte weg, weil ein Haftbefehl gegen mich vorlag", so L. gegenüber den Beamten. Damals war L. zu einer Verhandlung als Angeklagter nicht vor Gericht erschienen. Er wurde gesucht. Nicht nur das: Der Golf, mit dem er herumfuhr, war gestohlen.

L. hatte über einen längeren Zeitraum mit Kumpanen bei Einbrüchen Autos, Motorräder, Handys, Computer und andere Sachen, die sie zu Geld machen wollten, gestohlen. Einmal versuchten sie, einen Zigarettenautomaten zu sprengen. Mit einer Luftdruckwaffe soll L. aus fahrendem Auto auf jemanden geschossen haben. Mehrfach stand er daher schon vor Gericht, zuletzt gab es im August 2013 zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung. Seit der Polizeiflucht im Dezember 2012 seien jedoch keine neuen Ermittlungsverfahren gegen Maik L. dazugekommen, hielt die Richterin ihm zugute. Auch gegen die Bewährungsauflagen habe er seit August nicht verstoßen.

Jugendgerichtshilfe und Bewährungshelferin hatten inzwischen für Maik L. positive Prognosen abgegeben. Er arbeite derzeit in einem Autohandel, wolle eine Ausbildung machen, lebe mit seiner Freundin und inzwischen zwei Kindern in Magdeburg. "Seit er erfahren hat, dass er Vater wird, hat bei ihm ein Umdenken eingesetzt", so die Bewährungshelferin. Richterin Majstrak: "Das rettet Ihnen jetzt die Freiheit."