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Handwerker fälscht Unterschriften

26.03.2014, 11:56

Haldensleben l Ein Dachdeckermeister fälscht Unterschriften auf Abnahmeprotokollen und stellt nicht erbrachte Leistungen in Rechnung. Jetzt musste er sich wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen und Betruges vor dem Amtsgericht Haldensleben verantworten.

Der 57-Jährige hatte im Oktober 2009 im Auftrag einer Gemeindeverwaltung im Landkreis Börde ein Werkstattdach mit Blitzschutz errichtet.

Weil die Anlage nicht funktionierte, wurde er im November 2012 mit der Fehlerbeseitigung beauftragt.

Auf beiden Abnahmeprotokollen fälschte der Angeklagte die Unterschrift des für die Prüfung zuständigen Elektromeisters und kassierte von der Gemeinde dafür jeweils 300 Euro. Weil auf den gefälschten Prüfprotokollen der Firmenstempel des Elektrikers fehlte, flog der Schwindel auf.

Angeklagter muss1800 Euro Strafe zahlen

Der Angeklagte räumte in der Hauptverhandlung den Besitz von Blanko-Abnahmevor-drucken ein, wollte sich jedoch zunächst an die gefälschten Unterschriften "nicht mehr so richtig erinnern". Die Zeit sei damals hektisch gewesen, und die Gemeinde habe mit "wir brauchen das Protokoll" Druck gemacht, sagte der 57-Jährige vor Gericht aus.

Der Elektromeister sagte als Zeuge aus, dass ihn wegen der fehlenden Stempel das Bauamt angerufen habe und danach der Angeklagte der Bitte, beide Prüfprotokolle nachträglich mit Firmenstempel zu versehen. "Das habe ich abgelehnt und war sehr enttäuscht von ihm", erklärte der Elektromeister. Nach weiteren Zeugenaussagen gestand der Angeklagte: "Ja, ich habe die Unterschriften gefälscht, das ist aber nicht bewusst passiert und war der Hektik geschuldet."

Die Strafrichterin verurteilte den nicht vorbestraften 57-jährigen Handwerksmeister zu einer Gesamtgeldstrafe von 1800 Euro (60 Tagessätzen a 30 Euro).