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Verbandsgemeinderat lehnt Schließung der Grundschulen Angern und Hillersleben ab Schulplanung wird Hängepartie für Eltern

Von Burkhard Steffen 02.05.2014, 03:18

Der Elbe-Heide-Verbandsgemeinderat hat sich auf seiner Sitzung in Neuenhofe erneut mit der Schulentwicklungsplanung befassen müssen. Grund dafür waren die Auflagen des Landesschulamtes zum Schulentwicklungsplan des Landkreises Börde.

Neuenhofe l Das Landesschulamt fordert die Schließung der Grundschulen Angern und Hillersleben zum 1. August dieses Jahres. Es genehmigte auch nicht das Auslaufmodell, bei dem die zweiten bis vierten Klassen weiter in den beiden Schulen beschult werden sollten.

Das Landesschulamt forderte den Verbandsgemeinderat deshalb auf, entsprechende Allgemeinverfügungen zu erlassen, die die Schließung der Grundschulen Angern und der Ohretal-Grundschule Hillersleben zum 1. August vorsehen. Als die beiden Beschlussvorlagen über die Allgemeinverfügungen aufgerufen wurden, entspann sich in der Ratssitzung eine rege Diskussion.

Hans-Peter Schröder erinnerte die Ratsmitglieder: "Wir haben mal einen Grundsatzbeschluss gefasst, freiwillig keine Schule zu schließen." Egbert Fitsch, Bürgermeister von Angern, appellierte an die Gemeinderäte, bei beiden Beschlussvorlagen mit Nein zu stimmen. "Denn wir haben eine Verpflichtung gegenüber den Eltern und Schülern. Mit diesem Nein können wir erst einmal Zeit gewinnen."

Hartmut Jahn, Bürgermeister der Gemeinde Westheide, berichtete von zahlreichen Ängsten bei den Eltern. "Ich bitte darum, so abzustimmen, dass unsere Hillersleber Schule erhalten bleiben kann. Wir sollten auch nach Alternativlösungen suchen, bis hin zu Veränderungen bei den Schul- einzugsbereichen."

Die flammenden Appelle fielen bei den Ratsmitgliedern auf fruchtbaren Boden. Für beide Beschlussvorlagen gab es keine einzige Ja-Stimme. Die Mehrheit der Räte stimmte mit Nein, einige wenige enthielten sich. Das löste bei den zahlreichen Bürgern, die zur Ratssitzung gekommen waren, unverhohlene Freude aus.

Thomas Schmette kündigt Widerspruch an

Verbandsgemeindebürgermeister Thomas Schmette (CDU) kündigte an, seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen und gegen beide Ratsbeschlüsse Widerspruch einzulegen. "Das hat zur Folge, dass wir über beide Beschlussvorlagen noch einmal beraten müssen", erläuterte Schmette den weiteren Werdegang.

Sollte die Mehrheit der Ratsmitglieder dann wieder mit Nein stimmen, muss der Verbandsgemeindebürgermeister erneut in Widerspruch gehen und die Angelegenheit zur Entscheidung an das Landesschulamt weiterleiten. "Nach Auskunft des Landesschulamtes und des Kultusministeriums ist dann eine Entscheidung aber bis zum 1. August nicht zu erwarten", informierte Schmette die Ratsmitglieder. Damit ist eine Hängepartie für Lehrer, Schüler und Eltern beider Schulen vorprogrammiert, die nicht wissen, was sie im kommenden Schuljahr erwartet.

Definitiv aber wird nach der derzeitigen Beschlusslage in Hillersleben keine erste Klasse eingeschult. Deshalb stimmte der Verbandsgemeinderat zwei Zweckvereinbarungen mit der Stadt Haldensleben und der Gemeinde Niedere Börde zur Beschulung der Schüler aus der Gemeinde Westheide ab dem Schuljahr 2014/15 zu.

In Angern sieht das anders aus. Dort bemüht sich der Förderverein der Grundschule darum, ab dem kommenden Schuljahr eine Schule in freier Trägerschaft zu betreiben und eine erste Klasse einzuschulen. Die entsprechenden Unterlagen mit den notwendigen Ergänzungen sind mittlerweile wieder beim Kultusministerium eingereicht worden. "Dort muss bis zum 31. Mai eine Entscheidung gefällt werden", nannte Thomas Schmette die in der entsprechenden Verordnung genannte Frist.

Förderverein tritt von Vereinbarung zurück

Die ursprünglich auf der Verbandsgemeinderatssitzung zu behandelnde Vereinbarung zwischen dem Schulförderverein und der Verbandsgemeinde wurde allerdings von der Tagesordnung genommen. Grund war eine Tischvorlage, wonach der Schulförderverein mit sofortiger Wirkung von der Vereinbarung zurücktritt.

Gegen den mit knapper Mehrheit auf der letzten Ratssitzung gefassten Beschluss über diese Vereinbarung war ein Widerspruch wegen eines Verstoßes gegen das Mitwirkungsverbot eingereicht und von der Oberen Kommunalaufsicht stattgegeben worden.