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Bürgerentscheid könnte am 16. November stattfinden / Bei Erfolg droht eine Investruine in Heinrichsberg Rat entscheidet über Bürgerbegehren

Von Burkhard Steffen 11.09.2014, 03:14

Auf seiner nächsten Sitzung entscheidet der Gemeinderat Loitsche-Heinrichsberg über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens. Das verlangt, die Kosten des Bauprogramms für das Heinrichsberger Dorfgemeinschaftshaus auf 800000 Euro zu begrenzen.

Loitsche-Heinrichsberg l Im April hatte der Gemeinderat das Bauprogramm für den Umbau des alten Gutshauses in Heinrichsberg zu einem Dorfgemeinschaftshaus beschlossen. Die Kostenberechnung sieht dafür Gesamtkosten - einschließlich Baunebenkosten, Erschließen und Außenanlage - in Höhe von rund 1,378 Millionen Euro netto vor. Einschließlich Steuer sind das rund 1,64 Millionen Euro.

Für das Bauvorhaben sind Fördermittel beantragt und genehmigt worden. Aus dem Leader-Programm der Europäischen Union fließt die Höchstsumme von 350000 Euro.

Mittlerweile ist mit den Arbeiten begonnen worden. Das angrenzende Gebäude, in dem sich früher der Dorfkonsum und der Jugendclub befanden, ist bereits dem Erdboden gleich gemacht worden. "Für 550000 bis 600000 Euro sind bereits Aufträge ausgelöst worden", informiert Bauamtsleiter Christian Meseberg.

Eine Begrenzung der Baukosten auf 800000 Euro hätte also weitreichende Folgen. "Nicht nur, dass vermutlich die Fördermittelzusage zurück- genommen wird, sondern nach Lage der Dinge kann das Gebäude nicht fertiggestellt werden. Die Gemeinde sitzt dann auf einer so genannten Investruine", mahnt Verbandsgemeindebürgermeister Thomas Schmette (CDU) an.

"Bei 1,378 Millionen Euro Nettokosten minus 300000 Euro Fördermittel ist man doch nahe an den geforderten 800000 Euro. Mit der verbleibenden Differenz hätte man aber ein fertiges Gebäude", rechnet Schmette vor. Dennoch werde die Verwaltung dem Gemeinderat empfehlen, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen. Und das, obwohl vermutlich die Frist dafür überschritten ist. Der Gesetzgeber sieht nämlich vor, dass ein Bürgerbegehren höchstens zwei Monate nach der ortsüblichen Bekannt- gabe des Ratsbeschlusses eingereicht werden muss. Doch da die meisten Ratsbeschlüsse ortsüblich nicht gesondert bekanntgegeben werden, gibt es hier eine rechtliche Grauzone.

Sollte der Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürger- begehrens feststellen, wäre der 16. November der frühestmögliche Termin für einen Bürger- entscheid.

Auf der jüngsten Bau- ausschusssitzung wurden in der Bürgerfragestunde einige Stimmen laut, die das initiierte Bürgerbegehren verurteilten. "Das ist äußerst kontraproduktiv für das angestrebte Zusammenwachsen unserer beiden Ortsteile", äußerten einige Bürger aus Heinrichsberg enttäuscht.

Auf der Bauausschuss- sitzung hatten die beauftragten Planer noch einmal das Bauprogramm kurz erläutert. Im Obergeschoss sollen unter anderem die Vereine Räumlichkeiten bekommen, im Erdgeschoss werden das Bürgermeisterbüro sowie ein Versammlungs- und Seminarraum eingerichtet, in das Kellergeschoss soll der Jugendclub einziehen. Für eine barrierefreie Nutzung ist ein Aufzug vorgesehen. "Der integrierte Rastplatz für Fahrradtouristen war eine Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel", begründeten die Projektanten.