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Angeklagter kommt mit Bewährungsstrafe und Sozialstunden davon Maskierter bedroht Seniorin: "Ich will Kohle"

Von Roswitha Franz 30.09.2014, 01:18

Versuchte räuberische Erpressung hieß die Anklage, der sich ein 28-Jähriger stellen musste. Ihm wurde vorgeworfen, eine 82-Jährige überfallen zu haben. Der Mann kam mit einer Bewährungsstrafe und Sozialstunden davon.

Haldensleben l Eine 82-Jährige ist am 20. Februar in ihrer Wolmirstedter Wohnung überfallen worden. Die Seniorin leidet noch heute an den psychischen Folgen des Überfalls. Jetzt musste sich der 28-jährige Täter wegen versuchter räuberischer Erpressung vor dem Amtsgericht Haldensleben verantworten. Unter Tränen und voller Selbstmitleid legte er ein Geständnis ab.

Demnach war der Angeklagte am Tattag gegen 13 Uhr mit Strickmaske und Schreckschusspistole zu dem Haus in der Friedensstraße gezogen, in dem auch er damals wohnte. Er klingelte bei der 82-Jährigen, schob sie nach dem Öffnen der Wohnungstür mit den Worten "Ich will Kohle" in den Flur und schloss die Tür.

Die Russin verstand auch nach weiteren "Kohle, Kohle!"-Rufen nicht, was der Mann will, da sie sich in deutscher Sprache nur schwer verständigen kann. Weil sie nicht reagierte, zog sich der Angeklagte die Strickmütze mit Sehschlitzen über den Kopf. Dann packte er die schreiende Frau mit der linken Hand am Hals und richtete mit der rechten die nicht funktionstüchtige Schreckschusspistole auf sie. Danach drängte er die Rentnerin ins Wohnzimmer, wo er sich als Polizist ausgab und einen Ausweis zeigte, den die Frau nicht lesen konnte. Als der Mann begriff, dass sie ihn nicht versteht, verließ er ohne Beute und unmaskiert die Wohnung.

Die Geschädigte kannte ihn flüchtig vom Sehen und rief ihre Nichte an, die die Polizei informierte. Um 23 Uhr ergab die Blutentnahme beim Angeklagten einen Wert von 1,4 Promille.

Als Tatmotiv gab der Angeklagte Ärger mit dem Jobcenter an. Am Tattag sei ihm erneut schriftlich die Zahlung von Kindergeld verweigert worden, so dass er sich völlig frustriert mit Bier und Schnaps betrunken und den Entschluss gefasst habe, sich Geld zu besorgen. "Ich weiß selbst nicht, was mich da geritten hat", so der 28-Jährige. Schuld an allem wären seine Alkoholprobleme sowie die Trennung von der Freundin und dem gemeinsamen Kind. Ohne festen Wohnsitz, ohne Geld und Arbeit lebe er allein vom Flaschensammeln. Und die Suche nach Arbeit habe er inzwischen aufgegeben, "weil ich ja als ungelernte Kraft sowieso keine kriege."

Staatsanwalt und Verteidiger beantragten Freispruch mit der Begründung, dass der Angeklagte freiwillig von der Straftat zurückgetreten und deshalb nach dem Gesetz freizusprechen sei.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Direktor Heimo Petersen verurteilte den jungen Mann wegen versuchter räuberischer Erpressung im minderschweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Er hat sich einem Bewährungshelfer zu unterstellen, muss 100 Sozialstunden ableisten und an die Geschädigte ein Schmerzensgeld von 500 Euro zahlen.

Lediglich aufgrund der Sprachbarriere wäre der Plan des Angeklagten gescheitert und sei es beim Versuch geblieben, hieß es in der Urteilsbegründung. Erst als er festgestellt habe, dass seine Geldforderungen nicht zum Erfolg führen, habe er die Wohnung verlassen. Hätte die Geschädigte ihn verstanden und ihm Geld gegeben, wäre er wegen räuberischer Erpressung zu mindestens drei Jahren Haft verurteilt worden.