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Kommunale Straßen sollen nur noch nach gesetzlichem Mindestmaß von Schnee befreit werden Gemeinde reduziert Winterdienst

Von Vivian Hömke 22.11.2014, 02:12

In der Einheitsgemeinde Barleben soll der Winterdienst auf öffentlichen Straßen künftig auf das gesetzliche Mindestmaß reduziert werden. Grund dafür ist die prekäre Haushaltslage.

Barleben l Der Winterdienst gehört zu den Pflichtaufgaben einer jeden Kommune. Oft jedoch leisten die Gemeinden mehr, als das Gesetz von ihnen verlangt. So kannten es bisher auch die Barleber. "In den vergangenen Jahren erfolgte der Winterdienst auf den kommunalen Straßen in Barleben weit über das gesetzlich erforderliche Maß hinaus", informiert Gemeindesprecher Thomas Zaschke. Haupt- und Seitenstraßen, Fuß- sowie Radwege seien in überdurchschnittlichem Maße von Schnee und Eis befreit worden.

Aufgrund der prekären Haushaltssituation - die Gemeinde ist aktuell mit mehr als 20 Millionen Euro im Minus - und der daraus resultierenden Konsolidierung solle der Winterdienst ab sofort auf das gesetzliche Mindestmaß reduziert werden. "Aufgrund der eingetretenen Haushaltslage kann die Gemeinde dieses freiwillige `Mehr` an Leistung zurzeit nicht mehr erbringen", heißt es.

"Die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen werden nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bestreut."

Thomas Zaschke, Gemeindesprecher Barleben

Das bedeutet, "dass zukünftig die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortschaften bei Schnee und Eisglätte lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bestreut werden". Dies seien in der Ortschaft Barleben beispielsweise die beiden Kreisverkehre Breiteweg sowie die Überfahrt über die Autobahn 2 , also die ehemalige B189.

Laut Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist eine Gemeinde generell "zum Winterdienst auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet", heißt es im Paragraf 47. Diese Pflicht gelte auch in Bezug auf Gehwege und Fußgängerüberwege im Zuge von Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen. "Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen besondere Gehwege nicht ausgewiesen sind, ist ein Streifen von 1,5 Meter Breite als Gehweg zu behandeln."

Allerdings ist es laut Gesetz auch erlaubt, den Winterdienst auf die Grundstückseigentümer der jeweiligen öffentlichen Straße - soweit zumutbar - zu übertragen. Wie die meisten Kommunen macht auch die Gemeinde Barleben von ihrem Recht Gebrauch. Wenn Schnee fällt, müssen Hausbesitzer demnach den Gehweg vor ihrem Haus entlang der Grundstücksgrenze in der genannten Breite beräumen.

Die vollständige Straßenreinigungssatzung von Barleben ist im Internet einzusehen unter www.barleben.de/media/custom/936_3437_1.PDF?1266334967.