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Gemeinderat verabschiedet Stellungnahme zur geplanten A 14-Trasse über Territorium der Niederen Börde Der Tunnel muss auf jeden Fall kommen

Von Klaus Dalichow 14.04.2011, 04:27

Der Gemeinde Niedere Börde wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Möglichkeit eingeräumt, zur geplanten Verlängerung der Autobahn 14 über ihr Gebiet eine Stellungnahme abzugeben. Die mit Unterstützung der Bevölkerung und einschlägigen Ingenieurbüros fixierten Hinweise wurden am Dienstag in Jersleben vom Gemeinderat bei zwei Stimmenthaltungen an das Landesverwaltungsamt in Halle weitergereicht.

Jersleben. "Eine vierspurige Fernstraße nach Norden ist notwendig, aber nicht über die vorgeschlagene Trassenvariante", ist Gerhard Schmidt von der CDU-Fraktion der Meinung. Für den Landwirt im Ruhestand ist zuviel Raubbau an landwirtschaftlicher Nutzfläche - dem wertvollen Bördeboden - im Spiel. Allein seine ehemalige Agrar GmbH in Dahlenwarsleben verliert über 22 Hektar. "Hier läuft das Fass über", sagte Schmidt.

Auch Hans-Heinrich Niemann (SPD) spricht sich schon aus wirtschaftlichen Erwägungen dafür aus, dass die Autobahn 14 über Dahlenwarsleben hinaus fortgeführt wird. Niemann störte allerdings die vorgeschlagene Trassenvariante mit der Einfeld-Stabbogenbrücke über den Mittellandkanal. Er hält eine Untertunnelung der künstlichen Wasser- straße für unabdingbar. "Der Tunnel muss kommen. Darauf sollten wir drängen", meinte der Groß Ammensleber.

Für Roland Hiller (Freie Wähler) bleibt die sogenannte Null-Plus-Variante - sprich der vierspurige, abschnittsweise Ausbau der Bundesstraße 189 - die günstigste Variante. "Auf diese Art lässt sich Geld sparen ohne Ende", sagte er.

Auch die Gemeinde regte in ihrer Stellungnahme die Prüfung von Trassenalternativen an, die mit der Nutzung der Bundesstraße B 189 verbunden sind. Das hatte sie bereits im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren 2004 getan. Auch damals hatte die Niedere Börde umfangreiche Bedenken gegen die vorgeschlagenen Trassenvarianten in ihrem Bereich vorgetragen. Leider ist den Anregungen zur Untersuchung weiterer Alternativvarianten nicht gefolgt worden.

Falls jedoch die jetzt gewählte Linienführung weiter favorisiert wird, verlangt die Gemeinde die Unterführung der Autobahn unter den Mittellandkanal. Damit ließen sich auf etwa der Hälfte der Ausbaustrecke - vornehmlich im Bereich Klein- und Groß Ammensleben - die zu erwartenden Lärmbelastungen weitgehend ausschließen. Ebenso sollte mit der Trasse weiter von der Ortschaft Samswegen abgerückt werden. Schalltechnische Untersuchungen durch ein Ingenieurbüro aus Barleben haben ergeben, dass am östlichen Ortsrand von Samswegen für 23 Wohnhäuser in der Nachtzeit der Grenzwert der Schallimmission überschritten wird. Dadurch ergibt sich ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Die Kommune sprach sich für den Verzicht auf die geplante Seitenentnahme an der Markwuhne aus. Dadurch wäre eine Zerstörung der Landschaft und die Vernichtung von Boden vermeidbar. Außerdem wäre es nicht notwendig, während der Bauphase, die von radfahrenden Schulkindern aus Groß Ammensleben und Klein Ammensleben genutzte Kreisstraße nach Dahlenwarsleben (Holzweg) durch Erdtransporte zu kreuzen. "Ein hier zu erwartendes erhebliches Gefahrenpotenzial für unsere Kinder würde damit erst gar nicht entstehen", hieß es in der Stellungnahme.

Die Gemeinde lehnte auch die geplante Anbindung der Bundesstraße 71 an die Autobahn 14 in der mit den Planungsunterlagen vorgelegten Form ab, da hierdurch bereits eine Vorentscheidung über die Umverlegung der Bundesstraße in die Ohreaue getroffen wird.

Aus gemeindlicher Sicht handele es sich bei dem mit dem Planfeststellungsverfahren vorgelegten Trassenverlauf, insgesamt um einen besonders konfliktreichen. "In keinem Fall darf es zu einer Ausführung als Hochstraße kommen", hieß es.

Die Planer hätten nicht in Ansätzen versucht, dem gemeindlichen Anliegen zum Schutz der Bürger und zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft Rechnung zu tragen, wurde zusammenfassend konstatiert. Auch seien nicht in ausreichendem Maße Alternativen untersucht worden, um eine sachgerechte Abwägung zwischen Trassenvarianten zu treffen.

Die Planung widerspreche dem Minimierungsgebot des Paragrafen 15, Absatz 1, nach Bundesnaturschutzgesetz. "Es sind zumutbare Alternativen vorhanden, die mit erheblich geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden sind. Diese Alternativen wurden weder untersucht noch sachgerecht bewertet", so Bauamtsleiter Reinhard Schimka. Schimka geht davon aus, dass die Planung rechtswidrig ist und als solche einer Normenkontrolle durch das Bundesverwaltungsgericht nicht standhalten wird.