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Gemeindliche Stellungnahme zur Neuaufstellung des regionalen Entwicklungsplanes verabschiedet Bei Ebendorf Landschaft vorgeschädigt

Von Klaus Dalichow 21.09.2010, 04:20

Die Mitglieder des Gemeiderates haben eine Stellungnahme zur Neuaufstellung des regionalen Entwicklungsplanes für den Großraum Magdeburg verabschiedet. Das Bürgermeister-Schreiben erhielt in ungeänderter Form die Mehrheit. Wilma Wischeropp (Freie Wähler) lehnte die Übernahme des Windparkes am Autobahnkreuz Magdeburg in die Neufassung des Entwicklungsplanes ab, wurde aber überstimmt. Wischeropp befürchtet eine Untervorteilung der Ortschaft Ebendorf.

Barleben. Die Gemeinde Barleben ist im bisherigen regionalen Entwicklungsplan als Siedlungsschwerpunkt dargestellt, erfüllt aber bereits alle Funktionen eines Grundzen-trums. "Daher hat sie Anspruch auf eine Einstufung als Grundzentrum", so Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff in seinem Schreiben. Barleben erfülle alle durch das Land vorgegebenen Kriterien: das Einzugsgebiet hat mindestens 9000 Einwohner (in den drei Ortschaften leben über 9200 Menschen). Auch die Erreichbarkeit in 15 Minuten wird erfüllt.

Die Gemeinde regt die Festsetzung von Meitzendorf als Siedlungsschwerpunkt an. Die Ortschaft sei ein Verknüpfungspunkt mit dem schienengebundenen Nahverkehr. Keindorff hält die Festsetzung für sinnvoll und erforderlich. Der Ort könne sich dadurch moderat fortentwickeln. Der Bahnhaltepunkt könne dauerhaft gesichert werden. Bei einem weiteren Rückgang der Nutzerfrequenz besteht die Gefahr einer Aufgabe des Haltepunktes. Keindorff: "Die Ausweisung als Siedlungsschwerpunkt soll dieser Gefahr vorbeugen." Nach dem Willen der Gemeinde sollte der Nordteil des Technologieparkes Ostfalen (Flächen nördlich der Bahnlinie Magdeburg-Oebisfelde) nicht als Vorranggebiet für Industrieansiedlung festgesetzt werden, da ein Bedarf für die Nutzung der Flächen in absehbarer Zeit nicht erkennbar ist. Franz-Ulrich Keindorff in seinem Brief: "Dennoch sollten sie von entgegenstehenden Raumnutzungen freigehalten werden, um langfristig eine Realisierung des Gesamtkonzeptes nicht zu verbauen." Die Gemeinde Barleben regt überdies an, den gemeindegrenzenübergreifenden Windpark am Autobahnkreuz A 2/A 14, der in den Flächennutzungsplänen der vormals eigenständigen Gemeinden Ebendorf und Niederndodeleben dargestellt ist, als Eignungsgebiet in den regionalen Entwicklungsplan zu übernehmen. Weitere Vorrang- oder Eignungsgebiete werden laut Keindorff im Gemeindegebiet Barleben nicht befürwortet. Der beschriebene Windpark – unmittelbar am Autobahnkreuz Magdeburg gelegen – eignet sich aufgrund der Vorschädigung des Landschaftsbildes durch das Autobahnkreuz weiterhin als Windanlagengebiet. Mit der Darstellung als Eignungsgebiet wäre hier ein Repowering (Erneuerung) von Anlagen möglich. Der Abstand zum Eignungsgebiet Hohe Börde westlich von Irxleben beträgt zirka fünf Kilometer. Das Gebiet würde daher auch nicht den Grundsätzen zur Planung von Eignungsgebieten widersprechen.

Des Weiteren fordert die Gemeinde, dass die regionale Bedeutsamkeit des Erholungszen-trums Jersleber See auch in der Neufassung des Entwicklungsplanes für den Großraum Magdeburg Ausdruck findet. Die Kommune habe für die Stärkung und Entwicklung der großflächigen Freizeitanlage einen Masterplan aufgestellt. Alle Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung (Kies und Sand) sollten wie im bisherigen regionalen Entwicklungsplan beibehalten werden.