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Stadtrat setzt Diskussionen ein Ende und beschließt die Neuregelung Ein Jahr Testlauf die für Baumschutzsatzung

Von Claudia Labude 02.12.2010, 04:17

Wolmirstedt. Passend zu Weihnachten hat es der Stadtrat den Hausbesitzern leichter gemacht, ihre Nadelbäume im Vorgarten zu fällen. Und zwar ohne, dass die Stadt dafür eine Ersatzpflanzung verlangt.

Dem Beschluss vorweggegangen war allerdings erneut eine langwierige Diskussion. Dabei war die Neufassung der Baumschutzsatzung schon seit 2007 immer wieder auf der Tagesordnung gewesen. Und fast sah es so aus, als würde sie auch noch mit ins Jahr 2011 übernommen. Denn Heinz Maspfuhl wollte im Namen der SPD-Fraktion eine Änderung durchsetzen. "Wir sind uns zwar einig, dass die alte Satzung auf jeden Fall schlechter ist, als die neue, die uns vorliegt. Aber wir wollen mehr Schutz für die Eigenheimbesitzer", so der Fraktionsvorsitzende.

Da die Bäume in Kleingartenanlagen von der Satzung ausgenommen sind, wollten die Abgeordneten auch den Hauseigentümern aus dem Stadtgebiet die freie Entscheidungsgewalt über ihre Bäume genehmigen. "Das wahrt auch das Gleichheitsprinzip", argumentierte Maspfuhl.

Hier widersprach der Bürgermeister und bat, an die vielen Mieter zu denken. Nehme man neben den Kleingärtnern auch die Grundstückseigentümer aus der Satzung, gelte diese nur noch für öffentliche Flächen und die, auf denen WWG sowie AWG ihre Häuser gebaut haben. Würde man die Vermietungsgesellschaften für Ersatzpflanzungen heranziehen, entstünden denen Mehrkosten, die am Ende auf die Mieter umgelegt werden könnten. "Wir wollen nicht nur eine Lobby für Eigenheimbesitzer sein", so Zander kämpferisch. Er wies weiter darauf hin, dass es bisher im Stadtgebiet keinen nennenswerten Probleme mit der Baumschutzsatzung, den Genehmigungen sowie notwendigen Ersatzpflanzungen gegeben hätte.

Gänzlich gescheitert ist Glindenbergs Ortsbürgermeisterin Gisela Gerling-Koehler (FDP), die in der Ratsrunde einen Beschluss aus ihrem Ortschaftsgremium vorstellte. So hätte man ihrer Aussage nach in der Elbgemeinde noch nie eine Baumschutzsatzung gehabt und sähe dazu auch keine Notwendigkeit. "Denn keine Gesetze sind besser als welche, die Unklarheiten bei der Auslegung bringen", so die erste Frau der Ortschaft. Dadurch würde man nicht nur die Eigenverantwortlichkeit der Bürger stärken, sondern könne auch Verwaltungskosten sparen. Deshalb stellte sie den Antrag, die bestehende Satzung außer Kraft zu setzen und gar keine neue zu beschließen. Bei der anschließenden Abstimmung sah sie sich aber fünf Enthaltungen und 18 Nein-Stimmen gegenüber.

Deutlich positiver wurde ein Vorschlag der CDU-Fraktion aufgenommen, den Gerhild Schmidt in die Runde einbrachte. Man hätte sich verständigt, der neuen Satzung eine einjährige Testphase zuzugestehen. Und so wurde es dann auch beschlossen. Die neue Baumschutzsatzung, die einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft tritt, gilt nun also erstmal für zwölf Monate. Während dieser Zeit wollen sich die Räte von der Verwaltung über die aufgetretenen Fälle informieren lassen um zu prüfen, ob Veränderungsbedarf besteht.

Rüdiger Strümpf hatte kurz zuvor noch angeregt, nicht nur die Menschen, sondern auch die Bäume mit diesem Papier gleichwertig zu behandeln und deswegen neben der Eibe auch den Ur-Mammut- sowie den Ginkgo-Baum mit aufzunehmen, was wohlwollend abgestimmt wurde.