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Weiterhin Nachfrage nach Eigenheimgrundstücken / Fläche parallel zur Gartenstadtsiedlung wird entwickelt Kommune plant neues Baugebiet

Von Klaus Dalichow 29.12.2010, 04:26

Vor Weihnachten wurde in Barleben öffentlichkeitswirksam kommunales Baugeld ausgezahlt. Dabei wurde die Frage gestellt, ob in Barleben weiterhin die Chance für Häuslebauer besteht, an Bauland zu gelangen. Der Bürgermeister konnte dies bejahen. Zwischen der Gartenstadtsiedlung und der Bundesstraße 189neu wird ein neues Wohngebiet erschlossen. Die Erschließung beinhaltet auch Lärmschutz.

Barleben. Der Gemeinderat stellte in seiner letzten Sitzung mehrheitlich einen Bebauungsplan für die zu entwickelnde Wohnbaufläche auf. Wegen des Sättigungsgrades im Wohngebiet "Ammensleber Weg I" und einer weiterhin herrschenden Nachfrage nach Baugrundstücken für Eigenheime, sieht die Kommune die Chance, weiterhin junge Familien nach Barleben zu holen und dort anzusiedeln. Nichtöffentlich hatte das höchste Verwaltungsorgan der Gemeinde in der erwähnten Sitzung dem entsprechenden städtebaulichen Vertrag für die Erschließung des Wohngebietes zuzustimmen. Hans-Jürgen Knust (FDP) als bestellter Geschäftsführer der Grundstückentwicklungs- und Verwertungs GmbH konnte aus Befangenheitsgründen nicht mit abstimmen.

Das künftige Wohnbaugebiet (offiziell "Schinderwuhne Süd I") befindet sich im westlichen Bereich von Barleben. Es wird im Süden von der Ebendorfer Straße, im Norden von der Dahlenwarsleber Straße im Osten von der sogenannte Gartenstadtsiedlung und im Westen von der Bundesstraße 189 neu (Ortsumgehungsstraße) begrenzt.

Die Fläche mit einer Größenordnung von rund drei Hektar befindet sich bereits im Eigentum der gemeindeeigenen Grundstücksentwicklungs- und Verwertungs GmbH. Die Eigengesellschaft der Kommune hatte sie erworben, um sie zum Teil dem gemeindlichen Ökokonto zuzuordnen (mit Flächen dieses Kontos werden Eingriffe in Natur- und Landschaftshaushalt kompensiert). Ein zu früherer Zeit aufgestellter Bebauungsplan weist pa-rallel zur Bundesstraße einen Lärmschutzwall aus. Daran angrenzend ist im B-Plan ein Grünstreifen festgesetzt. Mit einer Mindestbreite von zehn und maximal 25 Metern soll dieser auch im neu aufgestellten Bebauungsplan bestehen bleiben. Ebenfalls beibehalten werden soll die Fläche für Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (sprich Lärmschutzwall). Grundsätzlich zurückzunehmen ist die Nutzung des brachliegenden Gebietes zwischen Gartenstadtsiedlung und Ortsumgehung zugunsten des ökologischen Flächenpools der Gemeinde.