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Aus dem Gerichtssaal "Das sah aus wie beim Schlachtefest"

17.03.2011, 04:34

Von Roswitha Franz

Wolmirstedt. Am Abend des 26. August 2009 rief die Mieterin eines Mehrfamilienhauses in der Geschwister-Scholl-Straße wegen "komischer dumpfer Klopfgeräusche" in der Nachbarwohnung die Polizei. Es öffnete ein von Kopf bis Fuß mit Blut beschmierter Mann mit freiem Oberkörper die Tür. In der Wohnung bot sich den beiden Beamten vom Kommissariat Wolmirstedt ein Bild des Grauens: Blutbespritzte Wände, auf dem Tisch ein Küchenmesser mit Blut neben Bier- und Wodkaflaschen, auf der Couch zwei wimmernde sich krümmende Personen im eigenen Blut kauernd. Der aggressive Türöffner springt ständig auf und wehrt sich mit drohenden Gebärden gegen die Feststellung seiner Identität. Mit den Landsleuten unterhält er sich in russischer Sprache und droht auf deutsch: "Ich habe eine gute militärische Ausbildung."

Plötzlich sehen die Beamten auf dem Fußboden eine Decke, die sich bewegt, und darunter einen weiteren Mann mit Blut am Kopf. Sie rufen Verstärkung und einen Krankenwagen. In dem Moment stürmt der Wortführer mit erhobener Faust und angedeuteten Fußtritten auf einen der Beamten zu, der den Angreifer mit Pfefferspray außer Gefecht setzt. Die Blutentnahme ergibt fast drei Promille Alkohol.

In der Hauptverhandlung gegen den 49-jährigen gebürtigen Russen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sagten beide Polizisten als Zeugen: "Das sah aus wie beim Schlachtefest, und er wusste genau, was er tat."

Der Angeklagte war sich keiner Schuld bewusst: "Ich habe niemand angefasst", übersetzte die Dolmetscherin. Lange sei er nach der Ladung Pfefferspray mit rotem Gesicht herumgelaufen, und mit dem Messer habe ein ungeschickter Landsmann eine Büchse öffnen wollen. Auf die Frage, warum er nach siebenjährigem Aufenthalt in Deutschland noch immer nicht die Sprache beherrsche, antwortete er: "Ich besuche ja jetzt einen Sprachkurs." Der Angeklagte, der im Sommer 2010 wegen exhibitionistischer Handlungen vor einer Wolmirstedter Boutique verurteilt worden war, ist gelernter Kraftfahrer und lebt von staatlicher Unterstützung.

Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 720 Euro (90 Tagessätze a acht Euro). Der Staatsanwalt hatte wegen der erheblichen Gewaltbereitschaft des Mannes eine Bewährungsstrafe in Höhe von 40 Sozialstunden beantragt.

Ein Verfahren wegen versuchten Totschlags steht noch aus.