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Gespräch mit Jürgen Werner, Gemeindewahlleiter der Niederen Börde: "Zwei Kandidaten stehen am 3. April zur Stichwahl"

24.03.2011, 04:36

Der Gemeindewahlausschuss der Niederen Börde hat auf seiner Sitzung am 22. März 2011 das endgültige Ergebnis, der Bürgermeisterwahl, festgestellt. Da kein Bewerber im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht hat, findet zwischen den beiden Bewerbern Dr. Rüdiger Pfeiffer und der amtierenden Bürgermeisterin Erika Tholotowsky eine Stichwahl statt. Über die Formalitäten sprach Karl-Heinz Klappoth mit dem Gemeindewahlleiter Jürgen Werner.

Volksstimme: Wann ist der Termin für die Stichwahl und wie der Modus?

Jürgen Werner: Die Stichwahl wird am Sonntag, dem 3. April, sein und gewählt ist jener Kandidat, der dann die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Volksstimme: Werden für die Stichwahl noch einmal Wahlbenachrichtigungskarten versendet?

Werner: Nein! Die Wählerinnen und Wähler der Niederen Börde erhalten keine weiteren Benachrichtigungskarten, sodass sie ohne Wahlbenachrichtigungskarte im Wahllokal einen Stimmzettel erhalten. Die wählende Person hat sich allerdings auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen.

Eine Ausnahme gibt es. Wahlberechtigte, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt werden– das heißt bis zum 3. April das 16. Lebensjahr vollenden – erhalten auf ihren Antrag hin im Meldeamt der Gemeinde Niedere Börde einen Wahlschein.

Denn nur bei der Vorlage des Wahlscheines im Wahllokal, erhält auch der Erstwähler einen Stimmzettel.

Volksstimme: Was kann ich aber tun, wenn ich am 3. April verhindert bin?

Werner: Die Briefwahl nutzen! Jeder Wahlberechtigte hat nämlich auch diesmal die Möglichkeit, von der Briefwahl Gebrauch zu machen. Dazu muss der Wahlberechtigte allerdings im Meldeamt der Gemeinde in Groß Ammensleben bis zum 1. April, 18 Uhr, einen formlosen schriftlichen oder mündlichen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen, bei der Gemeinde stellen. Ich möchte darauf hinweisen, dass fernmündliche Anträge nicht zulässig sind.

Den Wahlberechtigten, die bereits beim ersten Wahlgang zur Bürgermeisterwahl am 20. März den Antrag auf Briefwahlunterlagen stellten und gleichzeitig mit der Kennzeichnung auf der Wahlbenachrichtigungskarte Briefwahlunterlagen, für eine eventuelle Stichwahl beantragt haben, werden die Wahlunterlagen automatisch zugesandt. Das heißt, es muss kein weiterer Antrag gestellt werden. Gleichzeitig möchte ich auch auf die Bekanntmachungen in den Schaukästen der Gemeinde hinweisen.

Volksstimme: Eine letzte Frage: Wo kann gewählt werden?

Werner: In den bekannten Wahllokalen! Die Standorte in den neun Ortschaften ändern sich nicht. Die Wahllokale werden von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein.