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Pachtverhältnis mit Grundstücksverwertungsgesellschaft Gemeinde will dauerhaften Flächenvorrat für Ökokonto

Von Klaus Dalichow 21.04.2011, 04:33

2005 beschloss der Gemeinderat Barleben die Einrichtung eines Ökokontos. Dabei handelt es sich umgezielte Bevorratung mit Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in die Natur. Um dauerhaft Grundstücke zur Verfügung zu haben, will die Kommune auf unbestimmte Zeit ein Pachtverhältnis begründen. Die Gemeinde tritt als Pächter auf, die Barleber Verwertungsgesellschaft mbH als Verpächter.

Barleben. Der von Nadine Schlottag vom Bau- und Serviceamt vorbereitete Pachtvertrag zwischen der Kommune und der Verwertungsgesellschaft blieb allerdings in der Vorwoche im Ortschaftsrat "hängen". Die gewählten Vertreter stellten die Beschlussfassung zurück. Jörg Brämer, ordentliches Mitglied der FW/UWG-Fraktion, hielt den im Vertrag angesetzten Pachtzins von 15 Cent pro Quadratmeter für unangemessen. Nach seinem Dafürhalten sollte sich der Zins für den Pachtgegenstand dem Ackerpreis angleichen. Nadine Schlottag versprach Klärung des Sachverhalts. Die Beschlussvorlage wird dem Ortschaftsrat noch einmal vorgelegt.

Seit 1976 besteht nach dem Bundesnaturschutzgesetz die Verpflichtung, die Folgen eines negativen Eingriffs in den Naturhaushalt auszugleichen. Die Ausgleichsmaßnahme sollte in einem engen räumlichen Zusammenhang zum Eingriff in Natur und Landschaft vollzogen werden. Vom Gesetzgeber ist festgelegt, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bereits vor Baumaßnahmen durchgeführt werden können.

Die Gemeinde Barleben hat bisher fünf Flächen entwickelt, um sie mit Ersatzmaßnahmen zu belegen. Die Entwicklung weiterer Flächen ist geplant. Bereits realisiert und offiziell registriert sind die Objekte "Am Bahnhof", "Pappelreihe" und "Koppel Kirchstraße". Auch die Objekte "Olvenstedter Weg" und "Fliederweg" reihen sich in das gemeindliche Ökokonto ein. Die Kompensation des Eingriffes in die Natur findet teilweise auf gemeindeeigenen Grundstücken aber auch auf Grundstücken der Verwertungsgesellschaft statt. Die nichtgemeindeeigenen Flächen zu erwerben, ist nicht geplant. Die Gemeinde ist jedoch verpflichtet, eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für einen Eingriff in den Naturhaushalt auf Dauer zu erhalten. Das dauerhafte Nutzungsrecht für ein solches Grundstück soll über das auf unbestimmte Zeit ausgelegte Pachtverhältnis mit der Verwertungsgesellschaft geregelt werden.

Ein Ökokonto schafft Erleichterungen für potentielle Investoren. Sie müssen nicht erst in einem zeitraubenden Verfahren nach Kompensationsflächen oder -objekten suchen, sondern können schon durchgeführte Maßnahmen aus dem Ökokonto abbuchen. Das Instrument des Ökokontos bringt damit eine Verbesserung der Qualität von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, weil man sich auf wenige und höherwertige Objekte konzentriert und nicht einfach nur Bäume pflanzt. Durch die zeitliche Entkopplung gemäß Baugesetzbuch kann eine Gemeinde frühzeitig Ausgleichsflächen in Betracht ziehen und ihre Entwicklung langfristig planen. Naturunverträgliche Investitionsvorhaben lassen sich ohne aufreibende Suche nach Ausgleichsmaßnahmen umsetzen. Der Investor überweist einfach einen Geldbetrag.