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Stadtrat tagt heute im Rathaus / Ein Thema ist die Freiwillige Feuerwehr Wolmirstedt / Andy Opitz: "Mit der Kostenersatz-Satzung schließt sich der (Wehr)Kreis"

Von Karl-Heinz Klappoth 26.05.2011, 06:38

Der Stadtrat hat heute über die Neufassung der Kostenersatz-Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Wolmirstedt zu entscheiden. Denn seit der Eingemeindung gehören auch Farsleben und Glindenberg zur Wolmirstedter Wehr. Das heißt, in der Vergangenheit wurden (bis zu) drei unterschiedliche Satzungen bei der Errechnung des Kostenersatzes bei Hilfeleistungen herangezogen. Das soll bald der Vergangenheit angehören.

Wolmirstedt. Die Wolmirstedter Feuerwehr – dazu gehören nach der Eingemeindung auch die Ortswehren aus Farsleben und Glindenberg – soll eine neue Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen bekommen. Das entscheidende Wort haben heute Abend die Stadträte, die unter Punkt 10 über die Beschlussvorlage zu entscheiden haben.

Andy Opitz, Stadtrat (SPD) und Ortsfeuerwehrleiter, ist überzeugt, dass die neue Satzung kommt, "denn sie ist längst überfällig. Wir sind seit geraumer Zeit eine Wehr unter dem Dach der FFw Wolmirstedt – wenn auch mit unterschiedlichen Einsatzbereichen – daher ist es notwendig, dass wir mit einer Stimme, mit einer Satzung sprechen".

Wie der Ortswehrleiter aus Glindenberg betont, würde sich damit der (Wehr)Kreis schließen. Denn bereits zum 1. Dezember 2009 hatte der Stadtrat der neuen Feuerwehrsatzung, der neben Wolmirstedt und Mose inzwischen auch Glindenberg sowie Farsleben angehörten, zugestimmt. Zum 1. Januar 2010 wurde dann die Entschädigungssatzung für die Kameraden der FFw Wolmirstedt in Kraft gesetzt. "Mit der Kostenersatz-Satzung würde jetzt der letzte Schritt vollzogen", so Opitz. "In der Vergangenheit mussten im Einsatzfall, waren alle drei Wehren vor Ort, drei verschiedene Satzungen zur Kostenberechnung herangezogen werden. Ich hoffe, dass dies schon aus Kostengründen bald der Vergangenheit angehört."

Kostenersatzpflichtige Lei- stungen treten dann auf, erklärt der Ortswehrleiter, wenn die Kameraden zum Beispiel bei Hilfe- und Sachleistungen oder bei Unglücksfällen, auch wenn Menschen nicht oder nicht mehr in Gefahr sind, zum Einsatz kommen. "Diese Kosten werden dann dem Verursacher in Rechnung gestellt. Sie sind aber letztlich abhängig vom Personal und vom Einsatz der Technik."

Durch die neue Satzung aber liegt der Stadtverwaltung dann ein einheitlicher Katalog für alle Wehren vor, was die Verwaltungsarbeit ein gutes Stück minimieren würde. Andy Opitz aber verweist auch darauf, dass die neue Satzung unter dem Paragrafen 2 die Grundsätze der Kostenersatzfreiheit beinhaltet. "Denn wir werden auch in Zukunft bei Bränden, bei Notständen, der Hilfeleistung zur Rettung von Menschen und Tieren aus Lebensgefahr, zum Einsatz kommen, ohne dass auf den Betroffenen Kosten zukommen." Und einen letzten Gedanken äußert der Ortswehrleiter: "Ich denke, dass wir mit dieser dritten und letzten Satzung als Feuerwehr insgesamt noch ein gutes Stück mehr zusammenrücken."