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Freigabe des Wanderweges am Butterwinkel Gemeinde Neuenhofe will sich mit Ablehnung nicht abfi nden

Von Burkhard Steffen 10.09.2009, 07:01

Neuenhofe. Die Gemeinde Neuenhofe will sich mit dem Bescheid der Wehrbereichsverwaltung Ost, den Weg am Butterwinkel nicht für Fußgänger und Radfahrer freizugeben ( Volksstimme berichtete ), nicht abfinden.

Bürgermeister Hartmut Jahn hat gemeinsam mit Manfred Lutscher einen Brief formuliert. Manfred Lutscher ist Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und kennt durch seine langjährige Tätigkeit in der Forst die Gegebenheiten vor Ort sehr genau.

Wanderweg besteht seit mehr als 70 Jahren

" Der Wanderweg wurde seit seiner Anlage vor mehr als 70 Jahren von allen Eigentümern, Rechtsträgern und Nutzungsberechtigten immer als Wanderweg toleriert. Das galt für die deutsche Wehrmacht und die Sowjetarmee ebenso wie bisher für die Bundeswehr. Die Tolerierung dieses Weges war für alle bisherigen militärischen Nutzer deshalb unproblematisch, weil er zu keiner Zeit militärisch genutzt wurde ", heißt es in dem Schreiben an das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Burg.

Dessen Leiter, Frank, hatte die Gemeinde Neuenhofe über die Ablehnung des Neuenhofer Antrages auf Freigabe des Weges für Fußgänger und Radfahrer durch die Wehrbereichsverwaltung Ost unterrichtet.

" Bei der Mitbenutzung des Wegabschnittes geht es um eine Länge von zirka 500 Meter und eine Breite von maximal 20 Meter am äußersten Randbereich des Butterwinkels ", heißt es in dem von Hartmut Jahn unterzeichneten Neuenhofer Schreiben weiter, " viele ältere Bürgerinnen und Bürger haben traditionelle Feste im Butterwinkel gefeiert und sind daher mit diesem Wegabschnitt verbunden. Das erklärt das besondere Interesse an diesem Wanderweg. "

Jahn weist darauf hin, dass im Zuge der Beseitigung von Altlasten der betreffende Weg zusätzlich beräumt wurde. Er sei nach der Beräumung als Wanderweg, Abfuhrweg und Personentransportweg nicht nur durch Zivilisten, sondern auch durch Angehörige der Bundeswehr, Forstmitarbeiter oder Jäger genutzt worden.

Im Brief wird auch auf das Argument der Wehrbereichsverwaltung eingegangen, dass eine " erhebliche Gefahr für Leib und Leben eintreten kann ". " Wenn es hier eine Gefahr für Leben und Gesundheit geben würde, dürfte dieser Weg weder durch zivile noch durch militärisch handelnde Personen genutzt werden ", so Harmut Jahn.

Er geht auch auf das gute Verhältnis zwischen Bundeswehr und Gemeinde ein. " Was das Miteinander zwischen Bundeswehr und Anliegergemeinden betrifft, sind wir davon überzeugt, dass von unserer Seite Respekt und Anerkennung für den Übungsbetrieb entgegen gebracht wird. Vor wenigen Tagen hat unser Bundespräsident Horst Köhler das Gefechtsübungszentrum besucht. Dabei hat er die Zusammenarbeit zwischen der Bevölkerung und der Bundeswehr mit dem Ziel der Anerkennung der soldatischen Leistungen in den Vordergrund gestellt. Diese Haltung wird von unserer Gemeinde voll getragen und unterstützt. "

Eingang des Briefes wurde bestätigt

Jahn bietet den Vertretern der Wehrbereichsverwaltung Ost weitere Gespräche zu diesem Thema an.

Frank Siedow, Leiter des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums, hat den Eingang des Neuenhofer Briefes auf Volksstimme-Nachfrage bestätigt. Der Brief sei an die Wehrbereichsverwaltung weitergeleitet worden, informierte er.