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Diskussion um rechtliche Notwendigkeit, mehrfach auftauchende Straßen umzubenennen Bauausschuss: Zusatz der Ortschaft reicht, Straßennamen sollen bleiben

Von Claudia Labude 27.08.2009, 05:01

Im Bauausschuss wurde am Dienstagabend erstmals über die Umbenennung von Straßen, die nach der Eingemeindung von Farsleben und Glindenberg mehrfach auftauchen, diskutiert. Einhelliger Tenor der Ausschussmitglieder : Wenn es rechtlich nicht zwingend notwendig ist, sollte auf die Umbenennung verzichtet werden.

Wolmirstedt. Bauamtsleiterin Sabine Bednorz begründete die Notwendigkeit der Umbenennung von 13 im Stadtgebiet mehrfach auftauchenden Straßen mit einem Hinweis der Kommunalaufsicht. Demnach seien nicht unterscheidbare Straßenbenennungen innerhalb eines Gemeindegebietes unzulässig.

Heinz Maspfuhl ( SPD ) hatte sich zu der Beschlussvorlage Rechtsauskunft eingeholt und erklärte : " Da wir den Ortschaften bei der Eingemeindung Unabhängigkeit garantiert haben und das auch so in der Hauptsatzung steht, sind neue Straßennamen nicht zwingend nötig, sofern man den Namen der Ortschaft als Zusatz an die Adresse anfügt. " Damit wäre die Unterscheidbarkeit gegeben. " Andere Einheitsgemeinden handhaben das auch so. "

Eine Umbenennung wäre laut Maspfuhl nur dann erforderlich, wenn das gesamte neue Stadtgebiet als eine Stadt Wolmirstedt gekennzeichnet wäre. So aber hätte jede Ortschaft ihre Ortseingangsschilder behalten, was der Eindeutigkeit der Zuordnung von Adressen dient. Dies gelte auch für den Fall, das man den Rettungsdienst alarmieren müsse. Diese Problematik hatte Sabine Bednorz als einen der Gründe für die Notwendigkeit der Umbenennung angeführt.

" Andere Einheitsgemeinden haben die Straßen auch so belassen "

" Es ist schon mit Mose und Elbeu so, dass die Bewohner der Ortschaften nach der Eingemeindung ihre Identität behalten – von sich selbst als Elbeuern, Mosern oder eben Farslebern und Glindenbergern sprechen ", argumentierte Rudolf Giersch ( FUWG ). Dem solle man Rechnung tragen und auch die Straßennamen so belassen.

" Und wer weiß : Wir haben in den vergangenen Jahren so viele Reformen gehabt, vielleicht kommt in den nächsten fünf Jahren wieder eine Gebietsreform und wir ärgern uns, dass wir die Umbenennung beschlossen haben. Vor allem, weil es ja für die Bürger immer mit einem Aufwand verbunden ist ", so Giersch.

Zwar hatte das Bauamt vorgeschlagen, dass im Falle des Beschlusses einer Umbenennung die Adressänderung auf den Ausweisen der Anwohner kostenlos erfolgen solle, dennoch wollten die Ausschussmitglieder den zusätzlichen Aufwand von den Betroffenen fernhalten.

Und so einigte man sich am Dienstagabend einstimmig darauf, die Beschlussvorlage zwar in die weitere Beratungsfolge zu empfehlen, aber dabei den Vorschlag zu ergänzen, die Vorlage abzusetzen, wenn die Regelung mit dem Adresszusatz der Ortschaft eine praktikable und rechtlich eindeutige Lösung sei.

Bauamtsleiterin Bednorz erklärte, dass die Umbenennung einzelner Straßen jederzeit möglich wäre. Im Zuge der Diskussion hatte sie einen Brief von einer in der Wolmirstedter Gartenstraße ansässigen Gärtnerei bekommen. Der Inhaber verwies in dem Schreiben auf die lange Tradition von Fachbetrieben an der Gartenstraße und schlug deshalb vor, diese in Gärtnerstraße umzubenennen. " Ich finde diesen Vorschlag sehr schön. Wenn das auch der Wille der Anwohner ist, dann kann solch eine Änderung immer durch den Stadtrat vollzogen werden ", so Sabine Bednorz.

Ulrich Borgsdorf ( UWG ) wies darauf hin, dass man sich auch in der Ortschaft Farsleben schon über die Vorlage verständigt hätte. " Sollte die Umbenennung trotz aller Alternativvorschläge nötig werden, dann sind wir dagegen, die Farsleber Straße in Wolmirstedt umzubenennen. Wir wollen als Ortschaft schon noch mit einem Straßennamen in der Kernstadt erhalten bleiben ", gab Borgsdorf einen Hinweis zu Protokoll.

Die Beschlussvorlage wird nun noch den einzelnen Ortschaftsräten vorgelegt. Sollte man dort dem Vorschlag des Bauausschusses folgen, hat der Stadtrat auf seiner Sitzung am 17. September das letzte Wort darüber, ob sich die Straßennamen ab 1. Januar 2010 ändern, oder nicht.