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Stadt muss nach richterlichem Beschluss und Anordnung der Kommunalaufsicht die Kita-Satzung ändern Geschwisterermäßigung wird gestrichen

Von Claudia Labude 29.04.2009, 05:06

Für Eltern, die mehrere Kinder in einer der Wolmirstedter Kindertagesstätten untergebracht haben, galt seit 2003 die Geschwisterregelung. Diese besagte eine Reduzierung der Kita-Gebühren. Die Regelung soll nun, nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, abgeschafft werden. Im Hauptausschuss wurde diskutiert, ob die Stadt Möglichkeiten hätte, dagegen vorzugehen.

Wolmirstedt. Im Jahr 2003 legte die Stadt in einem Beschluss zu den Beiträgen für die Kindertagesstätten eine so genannte " Geschwisterregelung " fest. Diese besagt, dass sich die Betreuungsgebühr für das zweite Kind durchgängig um 25 Euro, und für jedes weitere Kind um 50 Euro reduziert.

" Die Aufhebung dieser Regelung macht sich durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes im Jahr 2006 erforderlich. Wir haben bis dato versucht, das auszusitzen, wurden aber schon im Juli 2008 und nun erneut durch die Kommunalaufsicht aufgefordert, den Passus rückwirkend zum 1. April 2009 abzuschaffen ", erklärte Ordnungsamtsleiterin Marlies Cassuhn im Hauptausschuss. Das Gerichtsurteil besagt, dass eine Staffelung der Elternbeiträge, die nur die Anzahl der Kinder, nicht aber das Einkommen der Eltern berücksichtige, unzulässig sei.

Die freien Träger der Wolmirstedter Kindertagesstätten hätten schon Anfang Februar ein gleichlautendes Schreiben der Stadt erhalten, nach dem ab April dieses Jahres keine Anerkennung der Geschwisterregelung im Rahmen der Erstattung notwendiger Betriebskosten mehr erfolgt. Wie hoch die Elternbeiträge sind, differiert je nach Betreiber der Kindertagesstätte.

Vor dem Hauptausschuss hatten auch schon der Kultur- und Rechts-, der Finanzausschuss sowie die Ortschaftsräte über die Beschlussvorlage diskutiert. Der Tenor : Kann sich die Stadt nicht dagegen wehren, die Geschwisterregelung aufheben zu müssen ? Wie Marlies Cassuhn und Bürgermeister Dr. Hans-Jürgen Zander erklärten, hätte man keine Handhabe gegen die Abschaffung der Regelung. " Das ist ein höchst unglücklicher richterlicher Beschluss. Aber dieser Kampf hat lokal keinen Zweck, sondern muss auf anderer Ebene erfolgen ", so Zander. Das Kinderförderungsgesetz wird durch den Bund geregelt.

Baby-Begrüßungsgeld aus den Einsparungen ?

Uwe Claus ( CDU ) fragte, ob die Stadt das durch die Anordnung gesparte Geld nicht als Begrüßungsgeld für Neugeborene investieren könne. Marlies Cassuhn erklärte, dass man daran gedacht hätte, aber die Summe lieber in Spielplätze oder Ähnliches investieren würde. " Damit schaffen wir langfristig eine Verbesserung – und zwar nicht nur für einige Kinder, wie es durch eine Geburtenprämie wäre. "

Vorschläge aus der Kreisstadt sowie der Gemeinde Colbitz, die ebenfalls jeweils eigene Lösungen suchten, um die Eltern auch weiterhin zu unterstützen, wurden in Wolmirstedt als nicht rechtmäßig bewertet. " Übrigens in Absprache mit der Kommunalaufsicht ", wie Marlies Cassuhn in der Runde betonte.

So hatte beispielsweise die Stadt Haldensleben zuerst überlegt, gegen das Urteil zu klagen, ist dann aber davon abgekommen, " um nicht jahrelang im luftleeren Raum zu hängen ", wie Dezernent Henning Konrad Otto betonte. Also beschloss der Haldensleber Stadtrat, die Satzung wie angeordnet zu ändern, aber eine separate Richtlinie zu beschließen. Auf dieser Grundlage kann die Stadt Haldensleben den Eltern mit mehreren Kindern Zuschüsse zahlen, die der bisherigen Staffelung gleichkommen. Nach der Richtlinie würde die Vergütung einmal im Jahr gezahlt, aber nur an die Eltern, die ihre Beiträge entrichtet haben und die in der Stadt Haldensleben wohnen. Für Kinder aus Nachbargemeinden, die in Haldensleben betreut werden, gilt dieser Zuschuss nicht. Die Neuregelung erfolge auf der Grundlage des allgemeinen Satzungsrechts, das jede Kommune habe, erläuterte Dezernent Henning Konrad Otto im Februar in Haldensleben.

Mittlerweile habe die Kommunalaufsicht der formalen Satzungsänderung in Haldensleben zugestimmt, erklärte Otto gestern gegenüber der Volksstimme. " Gleichzeitig gab es von der Kommunalaufsicht keine Einwände gegen die Richtlinie. " Diese sei sowieso Wirkungskreis der Stadt und durch den Kreis nicht genehmigungspflichtig. " Aber nachdem sie geprüft wurde und keine Einwände kamen, gehen wir davon aus, dass der Landkreis unser Vorgehen für rechtens hält ", so Otto. Ab Mai verfahre man deshalb nach der neuen Satzung ohne Geschwisterregelung. " Am Jahresende werden dann die Erziehungsberechtigten, die Geschwisterkinder in Kitas oder Horten der Stadt untergebracht haben, jeweils eine Erstattung bekommen. Diese ist in etwa in gleicher Höhe wie in der alten Satzung und wird individuell betrachtet und gestaffelt. "

In Wolmirstedt soll sich der Stadtrat auf seiner Sitzung in der kommenden Woche abschließend mit der Aufhebung der Geschwisterprämie und eventuellen Alternativen beschäftigen.