1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wolmirstedt
  6. >
  7. Im Herbst darf im Garten nicht mehr gekokelt werden

Kreis-Umweltausschuss befürwortet Reduzierung der Brennzeiten im Landkreis Im Herbst darf im Garten nicht mehr gekokelt werden

Von Ivar Lüthe 09.03.2009, 06:06

Schon in diesem Herbst soll das Verbrennen von pfanzlichen Abfällen nicht mehr gestattet sein. Der Kreis-Umweltausschuss hat am Donnerstag eine entsprechende neue Verordnung zum Verbrennen begrüßt. Diese sieht vor, dass der Verbrennzeitraum auf vier Wochen pro Jahr begrenzt wird. Vom 15. März bis 15. April soll das Verbrennen nur noch erlaubt sein.

Landkreis Börde. Das Verbrennen von pf anzlichen Abfällen ist seit langem ein " heißes " Thema im Kreis. Die vielen Gartenfeuer im Frühjahr und Herbst im Landkreis spalten in Befürworter und Gegner. Die einen sehen keine andere Möglichkeit, ihren Baumschnitt oder ähnliches los zu werden, die anderen fühlen sich durch den Qualm der Feuer belästigt. " Das Verbrennen sorgt immer wieder für Belästigungen. Die Zahl der Beschwerden steigt stetig ", erklärte Umweltamtsleiter Dieter Torka bei der Erläuterung der überarbeiteten Verordnung. Allein in diesem Jahr seien bereits 30 Beschwerden eingegangen. Im vergangenen Jahr fatterten dutzende Beschwerden im Umweltamt ein. Darum habe man die neue Verordnung erarbeitet.

Ein generelles Verbot sei nicht machbar. Würde die Verordnung gänzlich aufgehoben, müsste jedes Feuer bei der Abfallbehörde beantragt werden und eine Einzelfallprüfung stattfnden. Gesetzlich sei es eigentlich so geregelt, dass Gartenabfälle kompostiert werden müssten. In Fällen, wo eine Kompostierung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, muss eine ordnungsgemäße Entsorgung erfolgen. " Das ist in unserem Landkreis mit acht Kompostieranlagen mit vertretbaren Preisen auch möglich ", so Dieter Torka. Dennoch sehe auch er die Probleme von Kleingartenanlagen, in denen große Mengen anfallen würden. Daher sei die neuerliche Verordnung ein Kompromiss. " Damit kommen wir denen entgegen, die sich durch den Qualm belästigt fühlen, aber auch denen, für die eine Entsorgung nicht machbar oder nicht zumutbar ist ", so der Umweltamtsleiter.

" ... wenn kein

anderer dadurch

belästigt wird "

Die neue Verordnung sorgte indes auch im Ausschuss für eine rege Debatte über deren Sinn und Ausführung. " Ich bin dagegen, etwas grundsätzlich zu verbieten. In die Verordnung sollte der Satz eingefügt werden :, … wenn kein anderer dadurch belästigt wird ‘", sagte Wolfgang Zahn. Doch damit stieß er im Ausschuss auf Widerstand.

Ralf Geisthardt : " Wie soll Belästigung def niert sein ? Und wie soll das überprüft werden, ob jemand belästigt wird ? Das kann das Ordnungsamt gar nicht leisten. " Ausschussvorsitzender Manfred Behrens konnte mit der neuen Verordnung durchaus leben : " Ich kann mir vorstellen, dass das funktioniert. Der neue Zeitraum fällt doch auch auf die Zeit um Ostern. Da kann man es doch bestimmt auch arrangieren, dass das Verbrennen der Gartenabfälle mit dem traditionellen Osterfeuer verbunden werden kann. "

Behrens, zugleich Ortsbürgermeister von Ebendorf, glaubt, dass seine Amtskollegen im Kreis bestimmt nichts dagegen hätten, wenn auch privater Grünschnitt mit aufs Osterfeuer käme. Dem stimmte Peter Schorlemmer, Bürgermeister von Hörsingen, zu : " Das machen wir schon seit geraumer Zeit. Drei Wochen vor dem Osterfeuer wird eingesammelt. Das funktioniert. "

" mit der Grillzeit

fast das ganze Jahr Qualmbelästigung "

Für Flechtingens Bürgermeister Dr. Dieter Schwarz war die neue Verordnung " der kleinste gemeinsame Nenner ".

Er sehe jedoch ein ganz anderes Problem : " Die Lagerfeuer- und Grillmentalität hat enorm zugenommen. Mittlerweile reicht der normale Grill nicht mehr aus, da wird ein großer selbst gemauert. Mit der Grill- und Lagerfeuerzeit habe ich ja fast das ganze Jahr über eine Qualmbelästigung. " Das jedoch kann diese Verordnung nicht regeln, so Dieter Torka. " Das fällt in die Zuständigkeit der Gemeinden. Grill und Lagerfeuer können nicht in die Verordnung zur Beseitigung von Gartenabfällen fallen ", sagte der Umweltamtschef.

Wolfgang Zahn versuchte einen weiteren Kompromiss unterzubringen : " Es sollte auch im Herbst für 14 Tage die Möglichkeit geben, Gartenabfälle zu verbrennen. " Damit fand er in Dietmar Hohbohm einen Fürsprecher. " Den Herbst ganz herauszulassen, dafür kann ich nicht plädieren. Der Oktober oder November sollte noch mit aufgenommen werden. "

Das indes sah Alfred von Bodenhausen anders : " Was wollen Sie denn im Herbst verbrennen ? Da ist doch alles nass. Das kann doch dann nur qualmen. " Der Hauptschnittzeitraum falle in den Spätwinter und ins Frühjahr, sagte Torka. Die Beschwerden über Rauchbelästigungen kämen aber mehrheitlich im Herbst. Das Verhältnis liege bei etwa 4 : 1. Mit vier Ja- und fünf Nein-Stimmen unterlag Wolfgang Zahn mit seinem Vorschlag in der Abstimmung.

" Was wollen Sie

denn im Herbst

verbennen ?"

Die neue Verordnung soll im Laufe des Jahres in Kraft treten. Das Frühjahr und die bereits begonnene Verbrennzeit wird noch nicht betroffen sein. Mit der Unterschrift des Landrates – eine Zustimmung des Kreistages ist nicht nötig – tritt das neue Papier in Kraft. Damit darf im Herbst kein Gartenabfall mehr verbrannt werden.