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Prozess um Körperverletzung an Kindergartenkind Gericht: Freispruch, aber Zweifel bleiben

Von Judith Kadow 11.03.2010, 04:53

Was geschah am 23. September 2008, als Erzieherin Petra M. * in einem Hort in Oranienbaum mit dem damals fast dreijährigen David * allein in einem Nebenraum war ? Schlug sie den Jungen, wie es die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift vermutete ? Die einzige Zeugin hat die mutmaßlichen Schläge nicht gesehen, jedoch " ein Klatschgeräusch " gehört.

Zerbst. " Ich kann nur sagen, ich habe nichts getan. " Dies sollte gestern die einzige Aussage der angeklagten Erzieherin Petra M. sein, die sich am Amtsgericht Zerbst dem Verwurf der Körperverletzung an einem Kindergartenkind stellen musste.

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau warf der 57-Jährigen vor, am Vormittag des 23. September 2008 den damals 2 Jahre und 10 Monate alten David, dessen Gruppe sie betreute, geschlagen zu haben. Die Angeklagte selbst wollte keine Angaben zum Vorwurf machen. Als " bedauerlich " nahm Richter Markus Simmer dies zur Kenntnis und riet der Frau nochmals, sich diese Entscheidung zu überlegen. " Es gibt nichts Greifbares, keinen genauen Tatzeitpunkt. Es gibt einen akustischen Vorfall, es wurde nichts visuell gesehen ", entgegnete Petra M. ‘ s Verteidiger entschieden.

Nun war es an der einzigen Zeugin des Vorfalles, Licht ins Dunkel zu bringen. Maria L. * absolvierte den zweiten Tag ihres Praktikums im Hort, als der Vorfall geschah. " Nach dem Frühstück sind wir mit den Kindern in den Gruppenraum gegangen ", erinnert sich die heute 20-Jährige. Den genauen Zusammenhang wisse sie nicht mehr, aber Petra M. habe dann David am Arm genommen, ausgeschimpft und in den Nebenraum gebracht. Mittlerweile habe der Kleine schon geweint. " Du bleibst jetzt hier sitzen ", habe Petra M. dem Jungen gesagt. Dann sei die Erzieherin in den Spielraum zurückgekommen, habe das Radio ein wenig lauter gedreht und sei wenig später zu David zurückgegangen.

" Was in dem Raum passiert, konnte ich nicht sehen ", betont Maria L. Aber sie habe ein Klatschgeräusch gehört und dann David, der " Aua aua " sagte. Wenig später seien beide wieder zur restlichen Hortgruppe dazugekommen. " David sah verweint aus und war fertig vom Weinen ", schildert sie ihre Beobachtungen. Spuren von Schlägen habe sie jedoch nicht gesehen.

Zur Anzeige kam es nur, weil sie einer Mutter, deren Tochter in Davids Gruppe ist und mit der sie befreundet ist, von dem Vorfall erzählte, als diese sich nach ihrer Tochter erkundigte. " Haben Sie sich der Hortleiterin oder dem Jugendamt anvertraut ?", fragte der Richter nach. " Nein ", gab Maria L. zu. Sie hätte Angst gehabt vor negativen Folgen für sich selbst.

Die schwache Beweislage ließ die Staatsanwaltschaft im Abschlussplädoyer zu dem Schluss kommen, dass nicht geklärt werden konnte, was am 23. September 2008 geschehen ist. Damit sei der Tatvorwurf der Körperverletzung nicht aufrechtzuerhalten und ein Freispruch erforderlich.

Petra M. ‘ s Verteidiger hingegen attackierte Maria L. ‘ s Aussage im Plädoyer scharf. Es gebe zu viele Fragezeichen in der Aussage. Er vermutete zum Beispiel, dass sie keine genaue Tatzeit sagen konnte, weil sie diese vergessen habe oder es gar keine gab.

Richter Simmer sprach Petra M. frei. Er betonte jedoch : " Der Tatvorwurf konnte nicht überzeugend bewiesen werden, aber das heißt nicht, dass Sie unschuldig sind. " Zweifel würden bleiben. Sie seien nicht ausräumbar.

Davids Mutter, die als Nebenklägerin auftrat, verlor den Kampf um ein beantragtes Schmerzensgeld. Der Verteidiger sah in diesem Antrag " die Gier nach Schmerzensgeld, weil das bei Hartz-IV-Empfängern nicht angerechnet wird. " Er habe diesbezüglich schon Erfahrung gesammelt.

Die Nebenklage erwägt, Berufung oder Revision gegen das Urteil einzulegen.
(* Namen v. d. Red. geändert )