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Neufassung trifft bislang nur auf Ablehnung Umlage zur Grabenpflege wird fortan neu berechnet

Von Daniela Apel 24.09.2010, 06:17

Künftig soll innerhalb der Einheitsgemeinde Stadt Zerbst eine einheitliche Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Nuthe/Rossel und Ehle/Ihle gelten. Der Entwurf passiert nun die einzelnen Ortschaftsräte. Nach Gehrden, Gödnitz und Moritz wurde das Papier jetzt auch in Nutha abgelehnt.

Nutha. Mit vier Gegenstimmen war die Satzung zur Gewässerumlage in Nutha am Montagabend eindeutig durchgefallen. Neben einer Enthaltung gab es nur ein positives Votum für das Paragraphenwerk, dessen Notwendigkeit Marianne Streso den Rats- mitgliedern zuvor erläutert hatte.

Wie die Mitarbeiterin der Stadtverwaltung darlegte, hat sich das Wassergesetz für Sachsen-Anhalt zum 1. Januar 2010 geändert. Während die Umlage bislang allein über die Fläche berechnet wurde, spielt künftig ein so genannter Erschwernisbeitrag hinein, für den die Anzahl der auf dem jeweiligen Grundstück gemeldeten Einwohner maßgebend ist. An das seit diesem Jahr neu geltende Recht müssen nun die bereits bestehenden Satzungen angepasst werden.

Gleichzeitig soll die Gelegenheit genutzt werden, die Umlage der Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung auf das gesamte Gebiet der Einheitsgemeinde auszuweiten und es zu vereinheitlichen. So existiert bislang keine solche Satzung für die Ortschaften Bias, Gehrden, Gödnitz, Güterglück, Jütrichau, Leps, Luso, Moritz, Pulspforde und Steutz. Auch für die Gemarkung Zerbst fehlt sie noch. Für all diese Orte soll das neue Paragraphenwerk ab 2011 in Kraft treten.

Anders schaut es für die Ortschaften aus, die schon über eine Gewässerumlagesatzung verfügen. Das sind Bornum, Buhlendorf, Deetz, Dobritz, Grimme, Hohenlepte, Lindau, Nedlitz, Nutha, Polenzko, Reuden, Straguth, Walternienburg und Zernitz. Dort soll die Neuregelung dann rückwirkend zum 1. Januar 2010 greifen und die vorherigen Satzungen mit dem alten, seit diesem Jahr nicht mehr geltendem Berechnungsmodus ersetzen.

Voraussetzung ist, dass der Stadtrat die neue Satzung verabschiedet. Bevor ihm das Dokument zum Beschluss vorliegt, passiert es jedoch erst einmal nach und nach sämtliche Ortschaftsräte. In Gehrden, Gödnitz und Moritz lehnten die Ratsmitglieder die Satzung genauso ab wie nun in Nutha.

Dort störte Bernhard Rothe vor allem, dass sie die Satzung ohne Beiträge beschließen sollen. Seiner Ansicht nach müsste die Höhe der Umlage gleich mit dabei sein, befürchtete er ein mögliches Abzocken.

Wie Marianne Streso erklärte, wird die Höhe des Beitragssatzes immer jährlich separat beschlossen. Die nun vorliegende Satzung bildet allein die Grundlage. Sie regelt, was wie auf wen umgelegt wird, was zur Berechnung herangezogen wird, wann die Zahlung fällig ist und so weiter.

Satzung zur Gewässerumlage

Für die Ortschaftsräte im Vorfläming ist das nichts Neues, wird es bei ihnen doch längst so gehandhabt. Im Bereich der einstigen Verwaltungsgemeinschaft Zerbster Land sah das anders aus. Dort wurde der Beitrag zur Grabenunterhaltung nicht auf die Grundstücks- eigentümer umgelegt, sondern über die Grundsteuer A beglichen. Dieses Prozedere wurde im vorigen Jahr seitens der Kommunalaufsicht kritisiert. Es werden nicht sämtliche Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft, hieß es. Da eine Versagung der Haushaltsgenehmigung drohte, beschlossen daraufhin Hohenlepte, Walternienburg und auch Nutha eine Satzung zur Gewässerumlage.

"Wird es für uns teurer oder günstiger?", wendete sich Ortsbürgermeisterin Sylvia Rothe an Marianne Streso. Der Flächenbeitragssatz werde geringer ausfallen, entgegnete die Verwaltungsangestellte. Als Beispiel griff sie den Unterhaltungsverband Nuthe/Rossel heraus, der fast auf dem gesamten Gebiet der Einheitsgemeinde und damit auch in der Gemarkung Nutha für die Gewässer II. Ordnung zuständig ist. Dieser erhob im vergangenen Jahr einen Beitragssatz von 7,45 Euro pro Hektar. "Das sind künftig rund 6,87 Euro pro Hektar", informierte Marianne Streso. Dazu kommt nun noch der erwähnte Erschwernisbeitrag, der nach ihren Aussagen bei rund 1,50 Euro pro Kopf liegt.

Bernhard Rothe überlegte noch, ob der Gebietsänderungsvertrag nicht garantiert, dass die bestehende Nuthaer Satzung zur Erhebung der Gewässerumlage bis Ende 2014 weiter gilt. Das jedoch verneinte die ebenfalls anwesende Leiterin des Zerbster Rechnungsprüfungsamtes, Inge Gensel. Diese Satzung würde nicht darunterfallen, bemerkte sie. Unabhängig davon entspricht die alte Satzung eben nicht mehr dem derzeit gültigen Gesetz und muss deshalb geändert werden.

Übrigens ist der Ehle-Ihle-Verband ganz im Norden der Einheitsgemeinde Stadt Zerbst für den schadlosen Abfluss der Gewässer II. Ordnung verantwortlich.