1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Grundgebühr soll sich ab 2011 auf Wohnungen beziehen

Abwasser- und Wasserverband Elbe-Fläming: Verbandsausschuss empfiehlt Gebührenmodell Grundgebühr soll sich ab 2011 auf Wohnungen beziehen

Von Thomas Drechsel 18.11.2010, 04:18

Im Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-Fläming sollen ab 2011 die Abwassergrundgebühren auf Basis der vorhandenen Wohnungen erhoben werden. Dies empfahl der Verbandsausschuss am Dienstag während einer mit Spannung erwarteten und gut besuchten, jedoch letztlich diskussionslosen Sitzung. Bislang werden Gebäude-Hauswasseranschlüsse als Berechnungsbasis genutzt.

Zerbst. Der Verbandsausschuss war sich einig: Ohne jede Diskussion empfahl er den Vorschlag, ab dem kommenden Jahr Abwassergrundgebühren in Höhe von 10,67 Euro pro Wohnung und Monat zu erheben. Damit verbunden ist eine Veränderung der Mengengebühr von derzeit 2,97 Euro (Alt-Verband Zerbst) bzw. 2,98 Euro (Altverband Loburg) auf künftig 3,27 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Nunmehr liegt es an der Mitgliederversammlung des Verbandes, diese Sätze im Rahmen einer geänderten Gebührensatzung zu beschließen.

Am Dienstag waren die Versammlung und mit ihr die diesmal vielleicht 20 Einwohner wie angekündigt ins Oberstübchen des Bauamtes in der Puschkinpromenade gepfercht. Kaum hatte noch ein Beamer Platz, um die Kalkulation vergrößert an die Wand zu werfen.

Jährlich sechs Millionen

Die Zahlen waren jedoch ohnehin mit denen aus dem Oktober in der Stadthalle identisch: Um die sechs Millionen Euro wird die Abwasserbehandlung in den Jahren 2011 bis 2013 jährlich kosten. Gebührenrelevant sind jeweils rund 5,5 Millionen Euro. Davon wiederum könnte gut die Hälfte als Grundgebühr veranlagt werden. Dies wäre, berechnet auf die im Verbandsgebiet vorhandenen Wohnungen, eine Jahres-Grundgebühr von knapp 180 Euro. Das aber wurde nicht vorgeschlagen, sondern vielmehr ein Grundgebühr-Betrag von 128 Euro pro Wohnung und Jahr – genau 10,67 Euro pro Monat und Wohnung.

Die Stimmen der sieben anwesenden Ausschussmitglieder waren schnell gezählt. Am Ende der Sitzung gab es für die Bürger Redemöglichkeiten. Herbert Metzker fragte, ob er die Kalkulation einsehen dürfe, was bestätigt wurde. Auch die zweite Frage fand gleich eine Antwort: Wie hoch wäre die Mengengebühr pro Kubikmeter, wenn ausschließlich Mengengebühren zur Kostendeckung erhoben würden? "Das läge dann bei 5,34 Euro pro Kubikmeter Abwasser", erklärte Andreas Fischer, der Verbandsvorsitzende und Sitzungsleiter.

Zur Verdeutlichung: Ein zweiköpfiger in einer gemeinsamen Wohnung lebender Haushalt mit 70 Kubikmetern Wasserverbrauch pro Jahr würde dafür nach der empfohlenen Gebührenerhebung 128 Euro Grundgebühr und 228,90 Euro Mengengebühr bezahlen. Das ergäbe 356,90 Euro Abwassergesamtgebühr pro Jahr. Wäre ausschließlich die Mengengebühren-Erhebung favorisiert worden, hätte dieser Haushalt 373,80 Euro pro Jahr als Abwassergebühr zu zahlen.

Die seit Monaten andauernde Gebührendiskussion war häufig in dem Schluss geendet, allein die reine Mengengebühr wäre die gerechteste. Auch Herbert Metzker merkte dies am Dienstagabend ebenfalls kurz an, stellte ansonsten fest, dass die Wohnungswirtschaft mit einer Sprache spreche und dass es eben nicht lediglich um die Abwasergebühr gehe. Durch die auf Wohnungen statt wie bisher Wasserzählergröße ausgerichtete Grundgebühren-berechnung würde neben den Kostensteigerungen bei Abfall, Energie und anderem ein zusätzliches Kostenelement in die Betriebskosten der Mietwohnungen einfallen. Dies werde ein Defizit bei den zu realisierenden Gebühreneinnahmen bewirken, denn die Betriebskostensätze beispielsweise bei ALG II-Bedarfsgemeinschaften seien gedeckelt. Dazu gab es keine Reaktion, nur vereinzelt Schulterzucken.

Ohne Grundgebühr?

Rolf Thiel bekräftigte seine Überzeugung, dass die Grundgebühr abgeschafft gehöre. Allerdings sehe er eine Mehrheit unter den stimmberechtigten Mitgliedern des Abwasser-und Wasserzweckverbandes zu Gunsten der Bezugsgröße "Wohnung". Damit, so Thiel, "kann ich fürs Erste leben". Thiel hat den Petitionsausschuss des Landtages und den Landesrechnungshof um Prüfungen der Zulässigkeit der gerade favorisierten Satzungsänderungen gebeten. Und spätestens zur nächsten Kalkulationsperiode (nach 2013) werde er die Grundgebühr erneut aufs Korn nehmen.