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Im Zuge der Gemeindegebietsreform übernimmt Stadt Dienstleistung vom Landkreis / Vorbereitungen laufen Wohngeldstelle ab dem 3. Mai im Zerbster Rathaus

Von Antje Rohm 19.03.2010, 04:53

Zerbst. Auf den Wegweisern im Rathaus ist sie bereits ausgewiesen, die Arbeit aufnehmen wird sie nach heutigem Stand zum Montag, dem 3. Mai – die Wohngeldstelle der Stadt Zerbst. In ihrer mit Umsetzung der Gemeindegebietsreform neuen größeren Struktur seit dem 1. Januar 2010 hat sie die 20 000-Einwohner-Grenze überschritten, ab der kreisangehörige Städte und Gemeinde – auch das eine mit der Reform verbundene Festlegung – selbst für die Annahme von Wohngeldanträgen zuständig sind. Bisher ist diese Aufgabe beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld angegliedert.

Dort bleibt sie auf Basis einer vertraglichen Regelung zwischen Stadt und Landkreis so lange, bis im Zerbster Rathaus die Voraussetzungen für die Wohngeldstelle geschaffen sind. Eigentlich sollte dies bis zum 1. April der Fall sein. Jetzt soll die Wohngeldstelle zum 3. Mai ihre Arbeit aufnehmen.

Formell verlängert

" Wir haben formell um eine Vertragsverlängerung beim Landrat gebeten ", erklärt der Zerbster Kultur-, Jugend-, Schul- und Sportamtsleiter Andreas Dittmann, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Wohngeldstelle gehören wird. Eine problemlose Regelung.

Im Rathaus an der Zerbster Schloßfreiheit laufen derweil vor allem noch die Umbauarbeiten für die drei Büros der künftigen Wohngeldstellen-Mitarbeiter. Sie entstehen in der Mittelebene zwischen Ratssaal und Ordnungsamt, wo bereits auch der für Schulen und Kindertagesstätten zuständige Sachbereich seinen neuen Platz gefunden hat.

Die Stadt Zerbst wird vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld zwei Mitarbeiter für die Wohngeld-Angelegenheiten übernehmen, " die bisher auch die Zerbster Anträge bearbeitet haben ", informiert Andreas Dittmann. Aus der Stadtverwaltung soll eine Mitarbeiterin dazukommen, die sich in 50 Prozent ihrer Arbeitszeit auf die Annahme von Wohngeldanträgen konzentrieren wird. Hierzu finde gerade eine Qualifikation statt, so der Amtsleiter.

Halle zahlt

Die Wohngeldstelle vor Ort ist für die Antragsannahme und entsprechende Weiterleitung zuständig. Vom Landesinformationszentrum in Halle werden die Wohngeldanträge positiv oder negativ beschieden, wird das Wohngeld gezahlt.

Das Wohngeld selbst kommt also nicht aus dem Zerbster Etat, allerdings aber die Mittel für den Verwaltungsaufwand zur Umsetzung der Dienstleistung. Zu den Voraussetzungen dafür gehört neben dem Ausbau der Räume so unter anderem auch die Schaffung einer Standleitung zur Hallenser Behörde.

Neben Bauarbeiten und Mitarbeiter-Qualifizierung gehören das Bestellen der Antragsformulare sowie von Fachliteratur ebenso zu den Vorbereitungen wie die Möblierung und Rechnerausstattung der Büros. Dinge, die, so Amtsleiter Andreas Dittmann, entweder realisiert sind oder laufen.