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Schneeüberhänge müssen entfernt werden

27.12.2010, 04:28

Die Räumpflicht endet nicht dabei, die Fußwege vor dem Haus passierbar zu halten. Auch ein Blick nach oben sollte regelmäßig dazu gehören. So sind an Gebäudeteilen, die unmittelbar an der Straße liegen, Schneeüberhänge, Eiszapfen, aber auch auf den Dächern liegende Schneemassen, die ein Gefahr für Personen oder Sachen darstellen, schnellstmöglich zu entfernen. Wenn dies nicht möglich ist, sind andere Sicherungsmaßnahmen einzuleiten, wie zum Beispiel mit Schildern oder Absperrungen auf die Gefahr aufmerksam zu machen.Foto: Thomas Drechsel