1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Zerbster Fall-Akten ab Januar in Köthen

Allgemeiner Sozialer Dienst des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Zerbster Fall-Akten ab Januar in Köthen

Von Thomas Drechsel 19.11.2010, 04:19

Die zwei bislang ausschließlich in Zerbst tätigen Sozialarbeiterinnen der Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld werden ab dem kommenden Jahr ihre Tätigkeiten auch in Köthen wahrnehmen. Sie bleiben für die Zerbster Fälle zuständig, es soll wöchentlich einen Regelsprechtag und weitere individuell vereinbare Sprech- und Beratungszeiten in Zerbst geben.

Zerbst. Im "Allgemeinen Sozialen Dienst" des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sind zusammen 15 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unmittelbar mit der Fallbetreuung vor Ort befasst. Je nach örtlicher Situation gibt es eher viel oder weniger Fälle in den drei großen Städten Bitterfeld-Wolfen, Köthen und Zerbst. So verwundert der personelle Besatz nicht. In Zerbst zwei, in Köthen sechs, in Bitterfeld-Wolfen sieben Sozialarbeiter.

In Zerbst soll sich die Präsenz der zwei für die Einheitsgemeinde Stadt Zerbst zuständigen Mitarbeiterinnen auf künftig einen festen Tag in der Woche – den Donnerstag – sowie mindestens einen weiteren, frei wählbaren Tag reduzieren. "Es wird eine Frage der Organisation und Zusammenfassung von Terminen mit den Hilfesuchenden oder Betroffenen sein, zu welchem Zeitpunkt genau dies dann erfolgt", erklärte der zuständige Dezernent der Kreisverwaltung, Dieter Reineck.

Wegen der vielfältig vernetzten Funktionen des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes waren in dieser Woche, unmittelbar bevor Landrat Uwe Schulze die Organisationsveränderung bekannt gab, auch Vertreter des Amtsgerichtes Zerbst, des Zerbster Anwaltvereines, freien Trägern sowie des Sozialamtes der Stadt Zerbst konsultiert worden. "Es gibt keine Einschnitte oder Behinderungen. Anwälte haben in der Regel telefonischen Kontakt. Da ist egal, wo es klingelt. Gerichte laden zu Terminen ein, und auf die können sich die Sozialarbeiter einstellen. Die institutionelle Zusammenarbeit wird sich nicht verändern, nur weil demnächst die beiden Mitarbeiterinnen nicht mehr die gesamte Woche lang in Zerbst sein werden", erklärte Jugendamtsleiter Peter Grimm.

Beide werden, bekräftigte auch der Landrat, für die Zerbster Fälle zuständig bleiben. "Wir nehmen da überhaupt nichts weg. Und es muss auch niemand nach Köthen fahren. In diesem Fall wird geordnet, gestrafft, neu durchorganisiert. Wo der Bericht geschrieben wird, ist letztlich egal. Aber wir machen doch nicht den Standort dicht."

Die Fall-Akten der Zerbster werden künftig in Köthen liegen, was im Vertretungsfall "ein enormer Vorteil ist", wie Amtsleiter Grimm sagt. Künftig wären sie dann auch nicht mehr "zu zweit allein in Zerbst, sondern im Jugendamt in Köthen zu einem umfassenderen Austausch fähig. Das lässt dann noch solider agieren und den besten Vorschlag für den Fall finden."

Wenn die Sozialarbeiterinnen ab Januar weniger oft in Zerbst sein werden, so hat das keinen Einfluss auf die hier mit den freien Trägern vereinbarten begleitenden Dienste. Heimerziehung, Tagesgruppenbetreuung, flexible Elternhilfe, betreutes Wohnen – das bleibt alles unverändert", so Grimm. Im Mai 2011 soll beurteilt werden, wie die neuen Präsenz-Zeiten wirken.