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Fakten und Hintergrund-Infos zur Gewässerumlage

28.12.2010, 04:27

Die neue Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Nuthe/Rossel und Ehle/Ihle tritt für die Ortschaften Bornum, Buhlendorf, Deetz, Dobritz, Grimme, Hohenlepte, Lindau, Nedlitz, Nutha, Polenzko, Reuden, Straguth, Walternienburg und Zernitz rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. Für Bias, Gehrden, Gödnitz, Güterglück, Jütrichau, Leps, Luso, Moritz, Pulspforde, Steutz und die Kernstadt Zerbst greift das neue Paragraphenwerk ab 1. Januar 2011.

Während das Verbandsgebiet des Nuthe/Rossel-Verbandes die Stadt Zerbst und ihre Ortsteile fast vollständig umfasst, ist der Ehle/Ihle-Verband nur ganz im Norden der Einheitsgemeinde für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung zuständig.

Mit der neuen Satzung ändert sich der Berechnungsmodus. Wurde bislang nur die Fläche herangezogen, spielt künftig ein Erschwernisbeitrag mit hinein.

Für den Nuthe/Rossel-Verband steht die Höhe der Gewässerumlage für 2010 bereits fest. Demnach beläuft sich der Flächenbeitragssatz auf 6,8770 Euro je Hektar. Hinzu kommt der Erschwernisbeitragssatz, bei dem pro Einwohner 1,4892 Euro erhoben werden. Zum Vergleich: 2009 lag die allein auf der Fläche basierende Umlage bei 7,45 Euro pro Hektar.

Berechnungsbeispiel: Angenommen jemand besitzt drei Hektar Acker, 1,5 Hektar Wald, einen Hektar Wiese und lebt mit drei gemeldeten Personen auf einem 0,1 Hektar großen Wohngrundstück. Daraus ergibt sich eine summierte Gesamtfläche von 5,6 Hektar, die mit 6,8770 Euro multipliziert wird. Das macht 38,51 Euro. Die drei Einwohner sind mit 1,4892 Euro zu multiplizieren, womit sich ein Erschwernisbeitrag über 4,47 Euro errechnet. Addiert man nun Flächen- und Erschwernisbeitrag, kommt man auf den letztlich zu zahlenden Beitrag – in dem Fall wären das 42,98 Euro, die für das Jahr 2010 anfallen.