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Wahlmarathon am 25. Mai mit Europa- und Kommunalwahlen- neue Ortschaftsräte sind gefragt Drei Varianten für Ortsbürgermeister bei der Wahl

02.01.2014, 01:14

Manche Ortsbürgermeister bleiben, andere müssen sich für den Ortschaftsrat neu zur Wahl stellen - die Situation bei der Wahl im Mai ist unterschiedlich.

Zerbster Umland (pwi) l Am Sonntag, dem 25. Mai, ist in diesem Jahr Wahlmarathon. Neben der Europawahl finden auch die Kommunalwahlen statt, bei denen der Landrat, der Kreistag, der Stadtrat und in jeder Ortschaft ein neuer Ortschaftsrat gewählt wird. Die Situation bei der Wahl der Ortschaftsräte stellt sich durch die Gemeindegebietsreform dabei etwas komplizierter dar, weil hier die Umbruchphase zwischen der alten und der neuen Rechtslage noch nicht beendet ist.

Eine Direktwahl des Ortsbürgermeisters gibt es danach nicht mehr. Mit der Einführung des Ortschaftsverfassungsrechtes gilt der Grundsatz, dass die Ortschaftsräte aus ihrer eigenen Mitte den Ortsbürgermeister für die Zeit der neuen Wahlperiode wählen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Amtszeit des bisherigen, direkt gewählten Ortsbürgermeisters noch nicht beendet ist.

Das ist in den einzelnen Ortschaften ganz unterschiedlich. Aus diesem Grund wird bereits in den Ortschaftsratssitzungen besprochen, wie verfahren werden muss. Entscheidend für die Bewerbungsnotwendigkeit für die Wahlen zum Ortschaftsrat ist für die Ortsbürgermeister, wann die Amtszeit der bisherigen direkt gewählten Ortsbürgermeister endet.

Dadurch ergeben sich im Zerbster Umland drei Varianten: Die eine ist, dass in einigen Gemeinden die für den zuletzt direkt gewählten Ortsbürgermeister die Amtszeit bereits endete. Diese Bürgermeister wurden zusätzliche Mitglieder des Ortschaftsrates bis zum Ende der Wahlperiode am 30. Juni 2014. Durch Neuwahl wurde der jetzige Ortsbürgermeister aus der Mitte des Ortschaftsrates bestimmt. In diesem Fall endet sowohl die Amtsperiode des Ortschaftsrates als auch die des Ortbürgermeisters mit dem 30. Juni. Der jetzige Ortsbürgermeister muss sich damit für die Ortschaftsratswahl 2014 neu bewerben, wenn er sein Engagement für die Ortschaft fortführen möchte. Dies trifft für folgende Ortschaften zu: Bias, Güterglück, Jütrichau, Luso und Pulspforde.

Im Fall von drei anderen Ortschaften endet die Amtszeit des jetzigen direkt gewählten Ortsbürgermeisters im Jahr 2014 vor beziehungswiese mit dem Ende der Wahlperiode am 30. Juni.

Das betrifft die Ortsbürgermeister von Buhlendorf (18. Juni), Deetz (30. Juni) und Nedlitz (12. März). In diesen Fällen müssen sich die Ortsbürgermeister, die ihr Engagement für die Ortschaft fortsetzen wollen, für die Ortschaftsratswahl 2014 bewerben.

Änderung der Mandate

In den anderen Ortschaften endet die Amtszeit der bisher direkt gewählten Ortbürgermeister nach dem 30. Juni. In diesen Fällen bleiben die Ortsbürgermeister bis zum Ende ihrer Amtszeit in ihrer Funktion.Für diese Bürgermeister gilt, dass sie nach Ende ihrer Amtszeit zusätzliches Mitglied des Ortschaftrates bis zum Ende der Wahlperiode werden. Der Ortschaftsrat wählt zu diesem Zeitpunkt des Endes der Amtszeit aus seiner Mitte dann den neuen oder eben den bisherigen Ortsbürgermeister.

Diese Bürgermeister müssen sich nicht für die Ortschaftsratswahl bewerben. Der neue Ortschaftsrat kann logischer Weise keinen Bürgermeister aus seiner Mitte wählen, bis die Amtszeit des bisherigen Ortsbürgermeisters endet. Dies trifft auf die folgenden Ortschaften zu: Bornum, Dobritz, Gehrden, Gödnitz, Grimme, Hohenlepte, Leps, Lindau, Moritz, Nutha, Polenzko, Reuden, Steutz, Straguth, Walternienburg und Zernitz.

In Bezug auf die Wahl der Ortschaftsräte ändert sich gemäß der in den Gebietsänderungsverträgen zur Eingemeindung in die Stadt Zerbst/Anhalt zum 1. Januar 2010 die bereits festgelegte Anzahl der Mandate für die Ortschaftsräte. Im nebenstehenden Infokasten findet sich eine Übersicht.über die jeweils zu vergebenden Mandate in den Ortschaften.