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Grundsatzfragen im Haupt- und Finanzausschuss Zerbst zur Straßenausbaubeitragssatzung Wer soll Feldwege bezahlen und nach welchem Prinzip?

Von Thomas Drechsel 15.12.2010, 04:27

Die neun Jahre alte Zerbster Straßenausbaubeitragssatzung soll neu gefasst werden. Am Montagabend stoppte der Haupt- und Finanzausschuss den Beschlussvorgang. Die 2004 eingemeindeten Dörfer befürchten Nachteile, und die Stadtrats-FDP sieht eine Chance verfliegen, in Zerbst das Prinzip des wiederkehrenden Beitrages einzuführen.

Zerbst. Zerbst braucht eine novellierte Straßenausbaubeitragssatzung. Dem dezenten Hinweis der Kommunalaufsicht vom März 2009 wollte die Stadt nun Folge leisten. Manch Begriff war veraltet, mancher Zusammenhang durch die Rechtsprechung neu geknüpft oder gelöst worden.

Wenn neu, dann auch mit Blick auf die 2004 und davor eingemeindeten damaligen gemeinden Pulspforde, Bias und Luso. Sie brachten seinerzeit eigene Satzungen in die "Ehe" ein. Ihnen wurde Bestandsschutz bis 2011 eingeräumt und anschließend das Recht, die 2011 neu zu fassende Satzung für ihre Ortschaft maßgeblich zu beeinflussen, wenn der Stadtrat sie beschließt. Denn in den Dörfern und Städten rings um Zerbst ist das Prinzip der wiederkehrenden Beitragserhebung die Regel, während in Zerbst das Prinzip der einmaligen Beitragserhebung gilt. So wird in Pulspforde beim Straßenausbau das gesamte Dorf an den Anwohnerkosten beteiligt, während es in Zerbst lediglich die direkt an der betreffenden Straße anliegenden Grundstückseigentümer sind.

An diesen Prinzipien wollte die Stadtverwaltung mit der neuen Zerbster Straßenausbaubeitragssatzung auch nicht rütteln. Eine Schwierigkeit trat dennoch auf: Im Stadtgebiet der Zeit nach 2004 gibt es Gebiete, die weder von der Satzung der Stadt noch denen der eingemeindeten Gemeinden erfasst sind – den sogenannten "Außenbereich". Genau dort blüht der Stadt angesichts der regen Nutzung vielleicht bereits mittelfristig Ausbaubedarf an den zwischenzeitlich entstandenen Asphalt-Feldwegen. Also war eine Regelung vorzusehen, die diese Gebiete mit erfasst. Im Satzungsentwurf wird ihnen ebenfalls das Prinzip der einmaligen Beteiligung zugedacht.

Dies ließ Edgar Petermann während der Haupt- und Finanzausschusssitzung ums Wort bitten. Genau wie der Biaser und der Lusoer Ortschaftsrat hatte auch der Pulspfordaer schwere Bedenken gegen diesen Passus. "Das beste Beispiel liefert der Feldweg zwischen Bone und Bornum. Da ist unglaublich Verkehr drauf. Sollte der ausgebaut werden müssen, dann wären nach dieser Satzung ausschließlich die direkt mit ihren Flächen angrenzenden Besitzer für die Kosten zuständig. Eine Umlage zu erheben, ist in Ordnung. Aber man kann nicht ein paar Wenige für die Allgemeinheit zur Kasse bitten. Das wäre absolut nicht gerecht."

Tatsächlich kommt es neben dem Prinzip der Beitragsbemessung auch auf den Charakter der betreffenden Straße an. Die im ländlichen Wegebau entstandenen Feld- und Wirtschaftswege würden als reine Anliegerstraße zu betrachten sein, und beim Ausbau solcher Straßen wäre der Anlieger-Anteil deutlich höher als bei einer Haupterschließungsstraße. Petermann bat, die vorgeschlagene Regelung zu überdenken. Den Ausbau eines verschlissenen Asphalt-Feldweges, der von Berufspendlern wie Linienbussen benutzt wird, nur den Ackerpächtern rechts und links aufzubürden, sei nicht akzeptabel.

Der Zerbster FDP-Fraktionsvorsitzende Steffen Grey regte noch grundsätzlicheres Nachdenken an. Zum einen sei ernst zu nehmen, dass die drei Ortschaften komplett gegen den Satzungsentwurf gestimmt hätten. Zum anderen brachte er eine Änderung des Grundprinzips für Zerbst ins Gespräch. "Wir sollten darüber nachdenken, ob es nicht doch sinnvoll wäre, auch in Zerbst Ausbaubeiträge nach dem Prinzip des wiederkehrenden Beitrages zu erheben." Dann könne man auch die Abrechnungseinheiten anders definieren.

Grey‘s Vorschlag steht vor rechtlichen Hürden. Wie soll man Zerbster Grundstücksbesitzern, die vor Jahren anteilig den Straßenausbau vor ihrem Grundstück bezahlt haben, plausibel machen, dass sie künftig für jedwede weitere Ausbaumaßnahme erneut zur Kasse gebeten werden? Dabei wäre die Höhe der Beteiligung völlig unerheblich. Grey dazu gegenüber der Volksstimme: "Wir haben doch bisher kaum Straßen in Zerbst ausgebaut! Also gäbe es kaum Betroffene. Der wiederkehrende Beitrag würde die Last für den Einzelnen senken."

Raina Lenze (Linke) formulierte Grey‘s Anfrage als Antrag, den Satzungsentwurf zurückzustellen und neu zu diskutieren. Dem folgte der Ausschuss mit fünf gegen vier Stimmen.