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Wahlhelfer erhalten 46 Euro

07.01.2014, 01:08

Zerbst (mla) l Für den 25. Mai sucht die Stadt Zerbst Wahlhelfer. An dem Sonntag finden Landrats- und Kommunalwahlen (Kreistag, Stadtrat und Ortschaftsräte) sowie die Europawahl statt. "Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürger am politischen Geschehen", wirbt Wahlleiterin Evelyn Johannes um engagierte Helfer in den Wahlvorständen. Wahlhelfer kann jeder Wahlberechtigte werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Wahlhelfer werden zum einen für die Wahllokale während der Öffnungszeit von 8 bis 18 Uhr gebraucht, und zum anderen direkt im Anschluss zum Auszählen der Stimmen und Feststellen der Wahlergebnisse.

Wer im Wahlvorstand mitarbeitet, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 46 Euro. Mit 25 Euro fällt diese etwas geringer für die Wahlhelfer aus, die im Briefwahlvorstand mitmachen. Sie sind am Wahltag etwa von 15 bis 23 Uhr tätig. Ihre Aufgabe ist es, die eingegangenen Wahlbriefe zuzulassen und das Briefwahlergebnis zu ermitteln.

Wer außerhalb seines Wahlbezirkes eingesetzt ist, erhält die Fahrtkosten ersetzt. Das regelt das Bundesreisekostengesetz. Wer als Wahlhelfer am 25. Mai dabei sein möchte, meldet sich bis zum 24. Januar schriftlich beim Wahlamt der Stadt Zerbst an. Die Adresse lautet: Schloßfreiheit 12 in 39261 Zerbst/Anhalt. Auch Bewerbungen per E-Mail an astrid.krueger@stadt-zerbst.de oder telefonisch unter (03923/75 41 54) sind möglich. Folgende Angaben sind notwendig: Name und Vorname, Anschrift und die telefonische Erreichbarkeit.

Die Wahlhelfer werden schriftlich über ihre Berufung informiert.