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Regionale Planungsgemeinschaft berät zu Planänderung / Zerbst nicht betroffen, weil die Stadt Mittelzentrum ist Künftig noch drei Grundzentren in Anhalt-Bitterfeld?

Von Thomas Drechsel 21.01.2014, 01:27

Zerbst/Köthen l Die Orte Aken, Zörbig und Raguhn sollen Grundzentren sein und bleiben. Gröbzig und Brehna sollen dieses Attribut verlieren. Dies geht aus dem Entwurf des "Sachlichen Teilplanes Daseinsvorsorge: Ausweisung der Grundzentren" hervor, der sich nach wie vor im Änderungsverfahren befindet.

Am 7. Februar wird die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg unter anderem über die Frage der künftigen Grundzentren im Gebiet der Landkreise Wittenberg und Bitterfeld beraten. Dies geschieht über eine Änderung des betreffenden Teilplanes des Regionalentwicklungsplanes. Bislang waren neben Aken, Zörbig und Raguhn auch die Orte Gröbzig und Brehna als Grundzentren ausgewiesen. Die beiden letztgenannten Orte haben jedoch zu wenig Einwohner, wie Marion Schilling auf Volksstimme-Nachfrage informierte. Die Geschäftsführerin der Regionalen Planungsgemeinschaft verwies hierzu auf die Maßgaben des Landesentwicklungsplanes. "Hier sind hinsichtlich der Einwohnerzahlen Vorgaben enthalten, die von den genannten Orten nicht eingehalten werden." Der Landesentwicklungsplan war 2010 neu gefasst beschlossen worden und orientierte die regionalen Planungsgemeinschaften im Land darauf, die Regionalplanungen zu aktualisieren.

Ein Zeitplan ist jedoch nicht konkret vorgegeben. Der Status eines Grunzentrums hat allerdings Auswirkungen auf die in den betreffenden Orten möglichen wirtschaftlichen Entwicklungen. "Am Beispiel von Zörbig wird dies sehr deutlich. Hier wollte ein Einzelhandelsunternehmen seine bestehende Verkaufsfläche auf über 800 Quadratmeter erweitern. Derartiger großflächiger Einzelhandel ist regulär Mittel- und Oberzentren vorbehalten. In Grundzentren darf er genehmigt werden, wenn der Ort im Regionalen Entwicklungsplan als Grundzentrum ausgewiesen ist und großflächiger Einzelhandel auch in Grundzentren hierin legitimiert wird. Daher unterliegt die Änderung des Teilplanes auch einem gewissen Zeitdruck."

Für den Raum Zerbst hat die Planänderung keine Auswirkungen. Zerbst selbst ist genau wie Köthen und Bitterfeld-Wolfen Mittelzentrum und übt damit automatisch die Funktionen eines Grundzentrums mit aus. Im Altkreis Anhalt-Zerbst gab es neben Zerbst auch noch das Grundzentrum Loburg. Diese Stadt ist jedoch seit 2007 Teil des Landkreises Jerichower Land, ihr Status wird also von der Magdeburger-Regionalen-Planungsgemeinschaft zu betrachten sein.

Die Regionalversammlung berät öffentlich am 7. Februar ab 9 Uhr im Kreistagssitzungssaal des Landratsamtes in Köthen. Die Vertreter aus der Planungsregion befassen sich mit den zum Entwurf eingegangenen Anregungen und Bedenken. "Sollten erhebliche Änderungen am Entwurf durch die Regionalversammlung beschlossen werden, müssen wir einen zweiten Entwurf ausfertigen. Auch der müsste dann wieder die gesamte Aufstellungsprozedur durchlaufen", sagte Frau Schilling.