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Verteidiger beraten zu Revision / Prozess gegen Mitgesellschafter / Haftstrafen wegen verdeckter Gewinnausschüttung Sporkenbach-Ziegelei: Urteil wird am Freitag rechtskräftig

Von Tobias Dachenhausen 29.01.2014, 02:20

Magdeburg/Möckern l Das Urteil im Prozess gegen Beteiligte der mittlerweile insolventen Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern wurde gesprochen. Ex-Gesellschafter Edgar E. bekam für die vorgeworfene Steuerhinterziehung eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung. Ex-Geschäftsführer Stefan S. wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Sowohl die Verteidigung um Edgar E. als auch der Rechtsanwalt von Stefan S. kündigten gestern gegenüber der Volksstimme Revision an. Michael Bärlein: "Wir werden beraten."

Johannes Grohmann: "Wäre es der einzige Prozess, würden wir es so lassen. So denken wir ernsthaft darüber nach." Zum abgetrennten Verfahren gegen den Mitgesellschafter Siegfried K., dem es zum Hauptprozessauftakt gesundheitlich nicht gut ging, kündigte das Landgericht eine zeitnahe Verhandlung an. "Es ist eine weitere Akteneinsicht vorgesehen und die neuen Entwicklungen müssen jetzt berücksichtigt werden", erklärte Thomas Kluger, stellvertretender Gerichtssprecher. In ein bis zwei Wochen könne mehr zu Prozessbeginn und -dauer gesagt werden, so Kluger. Auch dann geht es um Provisionszahlungen an Uwe S. in Höhe von fünf Millionen Euro, die fälschlicherweise als Betriebsausgaben deklariert wurden, so dass der Gewinn der Firma und die zu zahlenden Steuern sanken. Es entstand ein Schaden von 1,2 Millionen Euro.

Am vergangenen Freitag nutzte bereits Stefan S. die Möglichkeit des letzten Wortes: "Ich habe 35 Jahre in leitender Position gearbeitet, über 1000 Menschen zuverlässig und professionell geführt. Dass ich meinen Lebensabend in Gerichten verbringe, hatte ich mir nicht vorgestellt", sagte er nach 31 endlosen Prozesstagen. Er betonte, dass es hinsichtlich der Trennung zwischen kaufmännischem und technischem Bereich immer eine klare Abgrenzung gegeben habe. "Die Gesellschafter bestimmen die strategische Ausrichtung. Da hatten wir eine klare Absprache", so der 66-Jährige. Jener hatte bereits 1999 in einer anderen Firma des Edgar E. angefangen, 2000 ist er zu Sporkenbach gewechselt. "Das Potenzial der Firma war groß. Ton war ein Werkstoff, mit dem ich noch nichts zu tun hatte. Ich sah es als Herausforderung", begründete er. Mit der Zeit hat er ein entsprechendes Vertrauen zum Gesellschafter, seinem Chef, aufgebaut. "Nur dann ist es auch möglich, Anweisungen entgegenzunehmen. Er war mein Ansprechpartner, wem sollte ich denn sonst glauben", versuchte er sich vor Gericht zu rechtfertigen. Ein Angebot der Staatsanwaltschaft habe er vor Prozessbeginn ausgeschlagen. "Ich war immer in dem Glauben, was ich getan habe, habe ich mit meinem Wissen richtig gemacht. Dass ich dafür verurteilt werde, kriege ich mental nicht geregelt", sagte der sichtlich angeschlagene Stefan S. Sein Rechtsanwalt Johannes Grohmann plädierte entsprechend für einen Freispruch. "Mein Mandant hat den Betrieb geleitet. Er hat sich bei den Steuererklärungen, die in den vorhergehenden Jahren nie beanstandet wurden, auf seinen Steuerberater verlassen. Mit der Unterschrift, die er geleistet hat, hat er keinen Vorteil gezogen."

Die Verteidiger von Edgar E., Michael Bärlein und Ralf Thesing, versuchten mit zwei Anträgen am Freitag das Urteil noch einmal hinauszuzögern. Zum einen sollte das rechtskräftige Urteil zum früheren Mitangeklagten Wilhelm B. verlesen werden. Staatsanwalt Thomas Kramer bezeichnete ihn beim ersten Plädoyer Anfang Oktober, auf das sich die Staatsanwaltschaft auch am Freitag bezog, als "maßgeblich an der Legendenbildung beteiligt". B. wurde vorzeitig freigesprochen. Thesing: "Wenn es den Legendenbilder nicht gibt, kann es auch keine Legende geben." Dass die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil keine Revision eingelegt hat, spreche für sich, ergänzte Bärlein. Zum anderen wollte die Verteidigung Uwe S. als Zeugen vernehmen, der bestätigen sollte, dass die Zahlungen in die Bilanz der Autohaus Burg GmbH aufgenommen und vom Finanzamt Genthin nie beanstandet wurden - die Anträge wurden abgelehnt. Richter Köneke: "Es war eine verdeckte Gewinnausschüttung. Edgar E. war Hauptakteur, aber Stefan S. trägt die Verantwortung."