1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Mediation bringt die tatsächlichen Gründe ans Licht

Güteverhandlungen können echten Rechtsfrieden bewirken, Gerichtsverfahren beurteilen nur den konkreten Vorwurf Mediation bringt die tatsächlichen Gründe ans Licht

Von Thomas Drechsel 12.02.2014, 01:16

Zerbst l Kennen Sie das? Kleine Nicklichkeiten mit dem Nachbarn arten aus, ein Wort und eine Tat führen zur nächsten, und eines Tages sind beide derart zerstritten, dass einer vor Gericht zieht. "Das ist einer dieser klassischen Konflikte", sagt Katrin Benedict. Die Richterin am Amtsgericht in Zerbst ist seit Dezember ausgebildete Mediatorin. Und hier sind solche Streitigkeiten häufig Thema.

Einmal im Monat sitzt sie mit Streitparteien im Mediatioinsraum und moderiert ein Gespräch. Die streitenden Parteien hatten zuvor vor dem für ihren Fall zuständigen Richter gesessen, jener bot eine Güteverhandlung in Form der Mediation an, und beide hatten zugestimmt. "Ganz wichtig: Beide Parteien müssen freiwillig an einer Lösung des Konfliktes interessiert sein."

Frau Benedict wünscht sich - nicht der Arbeit wegen - häufiger die Bereitschaft streitender Parteien, sich einer Mediation zu unterziehen. "Die tatsächliche Motivation bleibt vor Gericht häufig verborgen. Denn dort geht es um konkrete Vorwürfe." Die tiefer liegende Motivation, vor Gericht zu ziehen, weil das "Maß nun endgültig voll" sei, bleibt verdeckt. Das Urteil wird höchstens eine, vielleicht aber auch keine der Parteien auf Dauer zufriedenstellen. "In der Mediation suchen wir nach dem innersten Auslöser. Weshalb verklagt dieser Bruder den Bruder? Manchmal kommt heraus, dass er sich jetzt rächen will, weil er immer schon annahm, dass der jüngere von der Mutter stets bevorteilt worden war. Das gibt es beispielsweise bei Erbschaftsstreitigkeiten." Oder noch ein Klassiker: Probleme nach Scheidungen. Sie verklagt ihn, der Streitwert ist gering. Auslöser kann das "gerechte" Aufteilen von Hab und Gut gewesen sein. Er ist verwundert. "In der Mediation kommt dann vielleicht heraus, dass sie ihm einfach nicht verzeiht, die Scheidung eingereicht zu haben. Denn sie hatte in all den Ehejahren den Vollzug eines Treueschwurs gesehen, den er nun gebrochen hatte. Dafür soll er büßen."

Ist der tatsächlich auslösende Grund aufgespürt, finden die klagenden Parteien sehr schnell eine einvernehmliche Lösung. "Das ist schon erstaunlich: Beide Parteien reden dann direkt miteinander. Es gibt Kompromissvorschläge, man findet Lösungen. Und die Klage ist vom Tisch, zwischen den Parteien kann auf lange Zeit Rechtsfrieden herrschen", beschreibt die Richterin den Mediationseffekt.

Halten diese Kompromisse langfristig? "Weiß nicht. Von erneuten Klagen vielleicht Jahre später bekäme ich höchstens zufällig etwas mit." Etwa jede 30. Klage am Amtsgericht wird aktuell mittels Mediation geschlichtet. "Das verursacht auch keine extra Kosten. Die streitenden Parteien können ihre Anwälte mitbringen." Mediation kann im Zivilrecht, Familienrecht, Strafrecht und Betreuungsrecht angewendet werden.

Am Amtsgericht Zerbst sind neben Katrin Benedict auch die Richter Markus Simmer und Thomas Krille für Mediation ausgebildet. Eiserne Regel: "Der verfahrenszuständige Richter ist niemals auch der Mediator." Sie und ihre ebenfalls aktuell mit Mediation befasster Kollege Krille wünschen sich, dass die Möglichkeit der Mediation stärker bekannt und von Klagenden genutzt wird.