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Heidewasser GmbH tauscht 2014 in der Einheitsgemeinde Stadt Zerbst 255 Wasserzähler, weil sie neu geeicht werden müssen Wasserzähler bleiben höchstens sechs Jahre im Haus

06.03.2014, 01:18

Zum aktuell einsetzenden zyklischen Tausch von Wasserzählern sprach Thomas Drechsel für die Volksstimme mit Christian Herschel, zuständiger Mitarbeiter des Wasserversorgers Heidewasser GmbH.

Volksstimme: Wie viele Wasserzähler gibt es im Zerbster Stadtgebiet und Umgebung?

Christian Herschel: Insgesamt sind im Bereich der Stadt Zerbst inklusive der dazugehörigen Ortsteile rund 8200 Wasserzähler eingebaut, hiervon sind im Stadtgebiet Zerbst 3100 Wasserzähler eingebaut.

Volksstimme: Wie viele Wasserzähler davon unterliegen in diesem Jahr der eichrechtlichen Wechselpflicht und werden ausgetauscht?

Christian Herschel: In diesem Jahr sind im Bereich der Stadt Zerbst inklusive der Ortsteile lediglich 255 Wasserzähler zu wechseln, davon 207 Wasserzähler allein im Stadtgebiet Zerbst.

Volksstimme: Wann wird der Zählerwechsel realisiert und wo kann man sich als Kunde informieren?

Christian Herschel: Wie auch in der aktuellen Auflage der "Wasser-Abwasser-Zeitung" unter der Rubrik "Kurzer Draht" dargestellt, können sich unsere Kunden auf www.heidewasser.de unter "Aktuelles" und "Aktuelle Termine Trinkwasser" u¨ber den "Wasserzählerwechselplan 2014" informieren. Zurzeit wird der Zählerwechselplan angepasst, da auf Grund von Maßnahmen mit höherer Priorität eine Verschiebung des Plans in die Monate April und Mai 2014 notwendig gewesen ist. In der Regel erfolgt der Zählerwechsel ohne Voranku¨ndigung der einzelnen betroffenen Kunden. Ist beim ersten Zählerwechselversuch durch unseren Mitarbeiter kein Kunde anzutreffen, wird dieser mittels Zählerwechselkarte u¨ber einen neuen Termin informiert. Auf dieser Karte sind Ansprechpartner und Telefonnummer fu¨r gegebenenfalls erforderliche Terminabsprachen gedruckt.

Volksstimme: Warum mu¨ssen Wasserzähler gewechselt werden?

Christian Herschel: Die Heidewasser GmbH hält sich an die gesetzliche Eichordnung und damit einhergehende Eichfristen. Die betragen bei Kaltwasserzählern sechs Jahre. Dementsprechend werden die Zähler von unseren Fachleuten turnusmäßig ausgewechselt. Die Eichmarke am Zähler gibt daru¨ber Auskunft, wann die gesetzliche Eichdauer abläuft. Rechtzeitige Zählerwechsel sind selbstverständlich.