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Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst wird auf die Privathaushalte durchschlagen, jedoch nicht unmittelbar Landkreis: 230 000 Euro Mehrkosten mindestens

Von Judith Kadow und Thomas Drechsel 03.04.2014, 01:18

Zerbst l Im Haushaltsplan des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, der heute vom Kreistag beschlossen werden soll, sind rund 37,8 Millionen Euro als Personalkosten ausgewiesen. Eine stattliche Summe, die sich durch den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst nunmehr erhöhen dürfte. Einer ersten Überschlagsrechnung im Personalamt des Kreises zufolge, entstehen Mehrkosten von rund 730 000 Euro allein für dieses Jahr, denn der Tarifabschluss soll rückwirkend ab 1. März gelten. Dies wird jedoch nicht in voller Höhe wirksam, wie Personalamtsleiterin Heike Wähnelt auf Volksstimme-Anfrage erläuterte. Vielmehr wird im Landkreis in Absprache mit dem Kreistag jährlich die Summe als Personalkosten veranschlagt, die entstehen würde, wenn alle Beschäftigten während des gesamten Jahres gesund zur Arbeit erschienen. Die Praxis lehrt, dass im Schnitt der vergangenen Jahre Einsparungen zwischen 300 000 und 500 000 Euro entstanden, weil im Krankheitsfall Krankenkassen den Lohn zahlen mussten. Dies ist ein auch in anderen Verwaltungen üblicher Prozentsatz, so Frau Wähnelt. Tritt der Krankenstand wie im Schnitt der Vorjahre ein, muss der Kreis mit Personalmehrkosten durch den aktuellen Tarifabschluss zwischen 430 000 und 230 000 Euro rechnen.

Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst wirken sich aber auch auf Wohlfahrtsverbände aus. In der Einheitsgemeinde Stadt Zerbst betreibt die Volkssolidarität Kinder-, Jugend- und Familienwerk gGmbH Sachsen-Anhalt einige Kindertagesstätten. Deren Haustarife sind an die Tarife des öffentlichen Dienstes angelehnt. "Wir werden nun den Sachverhalt prüfen, unsere Haushaltslage betrachten und mit der Lohn- entwicklung dann nachziehen", erklärt Geschäftsführerin Cornelia Kurowski auf Nachfrage. Das erfolgt "aber zeitlich versetzt. Erfahrungsgemäß folgen unsere Anpassungen etwa ein Jahr nach dem Tarifabschluss, auf keinen Fall rückwirkend". Die Lohnentwicklung an die Mitarbeiter weiterzugeben, sei jedoch selbstverständlich. "Das werden wir ihnen nicht vorenthalten."