1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Verband rechnet mit 400 000 Euro Kosten

Dezentrale Abwasserentsorgung Verband rechnet mit 400 000 Euro Kosten

05.01.2011, 04:28

Von Thomas Drechsel

Zerbst. Der Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-Fläming rechnet für dieses Jahr mit Ausgaben für die Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben sowie die Abfuhr und Entsorgung von Fäkalien aus Kleinkläranlagen, Sandfängen oder ausgesiebten Bestandteilen in Höhe von 408 252 Euro.

Diese Kosten und in Teilen auch weitere Kostenbestandteile der Abwasserbehandlung und -entsorgung werden als Leistungs- und Grundgebühren von den angeschlossenen Grundstückseigentümern erhoben. Laut Wirtschaftsplan 2011 des Verbandes wird eine Summe von 398 801 Euro als "dezentrale Leistungsgebühr abflusslose Sammelgruben" erhoben. Pro Kubikmeter werden 9,29 Euro berechnet, es wurde mit einem Anfall von 42 928 Kubikmetern insgesamt kalkuliert. Für die dezentrale Entsorgung aus Sammelgruben wird ferner eine Grundgebühr von 36 Euro pro Anlage und Jahr erhoben. Aktuell bestehen im Verbandsgebiet 766 derartige Anlagen.

Für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus dezentral betriebenen Kleinkläranlagen wird ein Betrag von 58,30 Euro erhoben. Verbandsweit werden voraussichtlich 355 Kubikmeter zur Entsorgung anstehen.

Neben den reinen Entsorgungskosten sind bei der Ermittlung einer die Kosten deckenden Gebühr auch weitere Komponenten wie beispielsweise die Abwasserabgabe an das Land zu berücksichtigen. Sachsen-Anhalt verlangt von allen Einleitern, die Abwasser klären und dann in einen Vorfluter leiten, eine Abgabe. Weil die tatsächliche Beschaffenheit des eingeleiteten geklärten Wassers erst nach Ablauf des Jahres feststeht, wird die Höhe der Abwasserabgabe stets kalkulatorisch ermittelt und nachträglich reguliert.

Für die aus dem Verbandsgebiet stammenden gereinigten Abwässer des Jahres 2011 wurde der Verband mit einer Abwasserabgabe in Höhe von 159 099 Euro belastet. Dieses Geld wiederum legt der Verband auf die Abwassererzeuger um, indem er sie bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt.