1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Urteil gegen Ex-BWZ-Chef nun wirksam

Bewährungsstrafe Urteil gegen Ex-BWZ-Chef nun wirksam

24.04.2014, 01:16

Zerbst (jkd) l Dienstag vor einer Woche ist der ehemalige BWZ-Geschäftsführer Wolfgang S. durch das Amtsgericht Zerbst wegen Untreue in zwei besonders schweren Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Wie Amtsgerichtsdirektor Andreas van Herck nun auf Volksstimme-Nachfrage mitteilt, hat die Verteidigung gegen dieses Urteil keine Rechtsmittel eingelegt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack. Schließlich hat die Bau- und Wohnungsgesellschaft Zerbst (BWZ) als verantwortliche Drittschuldnerin die privaten Steuerschulden von Wolfgang S. begleichen müssen. Diese resultierten aus seiner Selbständigkeit als Rechtsanwalt. Bis Ende 2014 wird die BWZ rund 153 000 Euro an das Finanzamt Prenzlauer Berg in Berlin überwiesen haben - zur Hauptforderung von rund 87 300 Euro kamen Versäumniszuschläge hinzu. "Als Gesellschafterin der BWZ mbH haben wir das Verfahren sehr genau verfolgt", erklärt Bürgermeister Andreas Dittmann. "Die Schuldfrage konnte auch Dank des Geständnisses des Verklagten deutlich ausgeurteilt werden. Da gibt es nichts zu kommentieren."

Wolfgang S. hat seine Position als Geschäftsführer ausgenutzt, um Pfändungs- und Einzugsverfügung nicht an die Lohnbuchhaltung weiterzureichen, so dass seine Gehalt nicht gepfändet werden konnte. Grund genug für die Stadt, zu reagieren und Konsequenzen zu ziehen: "Seit dem Wechsel der Geschäftsführer gibt es eine sehr transparente Kommunikation im Unternehmen und zur Stadt Zerbst als Gesellschafterin. Die Beteiligungsverwaltung der Stadt ist wesentlich intensiver in die Arbeit der Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen eingebunden", erklärt Andreas Dittmann.

Die Stadt hat bereits erfolgreich Schadenersatz eingeklagt, den Wolfgang S. derzeit nicht zahlen kann. Der Rechtsanwalt ist arbeitslos und zahlt monatlich eine Rate ans Finanzamt. Die Stadt Zerbst wird dennoch weiterhin die Vollstreckung dieses Titels verfolgen. "Es wird fortlaufende Pfändungsversuche geben", so Dittmann.