1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Angriff war "Impulstat"

Angeklagter stand unter Alkohol Angriff war "Impulstat"

Von Andreas Behling 12.05.2014, 01:28

Dessau/Zerbst l Der polnische Staatsbürger, der sich derzeit wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau zu verantworten hat, war zum Tatzeitpunkt in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. Bettina Grätz, die ihn psychiatrisch untersuchte, sprach von einer plötzlichen Impulstat des 38-Jährigen. Es habe eine heftige, hochgespannte Affektdynamik vorgelegen.

Zu dem Angriff war es am 1. Dezember 2013 im Zerbster Ortsteil Dobritz gekommen. Dabei wurde das Opfer, ein 29 Jahre alter Mitbewohner des Angeklagten, durch ein Küchenmesser, das eine etwa zwölf Zentimeter lange Klinge besaß, am Kinn und am Oberkörper verletzt. Zuvor war es zwischen den Männern, die in einer Geflügelmastanlage nahe Zerbst arbeiteten, schon häufiger zu Streitigkeiten gekommen. Mal ging es um den Müll, den der entsorgen sollte, der ihn verursachte. Mal ging es um zu laut aufgedrehte Musik. Zudem fühlte sich der Pole durch das zuweilen großspurige Auftreten seines Landsmannes provoziert.

Zur schwierigen Wohnsituation in dem Kellergeschoss kam noch, dass der Angeklagte nach fünf Nachtschichten in Serie unter Schlafmangel litt, sich nur unzureichend ernährte und aus der Heimat schlechte Nachrichten erhalten hatte. Bereits an seine Ex-Frau Alimente für die zwei gemeinsamen Kinder zahlend, sollten nun Haus und Hof der Eltern versteigert werden. "Seine Konfliktlösungsstrategien sind wenig ausgeprägt", hielt die Sachverständige fest.

Er griff zum Alkohol. "Den hat er übers normale Maß hinaus konsumiert. Es liegt ein deutliches Suchtverhalten, eine schwere Alkoholabhängigkeit vor", sagte Grätz. Daher empfahl sie der Kammer, den Angeklagten in einer Suchtklinik unterzubringen. Sonst bestehe Wiederholungsgefahr.

Die Erfolgsaussichten einer Therapie bewertete sie positiv. Der Angeklagte selbst sehe in einem Entzug die Chance, um aus dem Schlamassel seines Lebens zu kommen. Eine große Hürde gibt es indes: Der 38-Jährige beherrscht die deutsche Sprache fast gar nicht. Zuvor hatte Rechtsmediziner Marko Weber erklärt, dass die Verletzungen, welche dem Opfer zugefügt wurden, nicht konkret lebensbedrohlich waren. Nach seiner Berechnung lag der Blutalkoholwert beim Angeklagten zum Tatzeitpunkt bei maximal 1,48 Promille. Das Urteil in dem Verfahren soll am 22. Mai gefällt werden.