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Zerbster wegen Beihilfe bei Autoklau verurteilt Bewährung als zwölftes Urteil

Von Thomas Drechsel 21.05.2014, 01:23

Zerbst l 18 Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung - dieses Urteil fällte am Montag das Schöffengericht am Amtsgericht Zerbst zum Fall eines besonders schweren Diebstahls. Ein bereits elfmal vorbestrafter Zerbster war beschuldigt worden, etwas mit dem Diebstahl von drei Autos im März 2012 zu tun gehabt zu haben. Er war in den Blick der Staatsanwaltschaft gerückt, nachdem eines der drei Fahrzeuge gefunden und darin Spuren gesichert werden konnten. Es handele sich, so Amtsgerichtsdirektor Andreas van Herck, zweifelsfrei um DNA-Spuren des Beschuldigten. Er ließ sich von allen Kniffen der Verteidigung, die beispielsweise der Polizei unsauberes Arbeiten und dem LKA-Computer Analyse-Fehler zuzuschreiben versuchte, nicht beirren.

Am Montagvormittag wurde ein von der Verteidigung benannter Zeuge befragt. Bei ihm ist seinerzeit gefeiert worden. Doch er hatte keine konkrete Erinnerung an den Tattag. Also wurde er weder vom Gericht noch von der Verteidigung darauf angesprochen, ob er vielleicht ein Alibi für den Beschuldigten hätte.

Zumindest der Beihilfe, so van Herck und vor ihm Staatsanwalt Frank Pesselt, habe sich der Beschuldigte schuldig gemacht. Möglicherweise habe er den Citroën vom Autohaus weggefahren. Als es 2,5 Kilometer entfernt aufgefunden wurde, war der Tank leer. Die Legende, er sei von einer Feier bei seinem Kumpel gekommen, habe das unverschlossene Auto stehen sehen und hineingeschaut, ob vielleicht jemand Hilfe brauche, sei unglaubhaft. Er müsse das Fahrzeug bedient haben, vom bloßen "Anfassen" löse sich nicht ausreichend DNA-Material von der Haut, um es wirksam untersuchen zu können. Im konkreten Fall des gestohlenen Citroën (Neuwagen, Wert rund 25 000 Euro) wurden Hautzellen gesichert, die zweifelsfrei dem Beschuldigten zugeordnet werden konnten. Allerdings gebe es eben überhaupt keine Spuren von ihm im damals bestohlenen Autohaus. "Auch bei seinen früheren ähnlichen Delikten hatte der Beschuldigte stets Handschuhe an", so der Richter.

Irgendwie bleibt der Fall als solcher unaufgeklärt. Das Urteil vom Montag berücksichtigt, dass der Beschuldigte aktuell eine Bewährungszeit laufen hat und sich dabei "gut macht": Er hat Arbeit, eine feste Beziehung, hält seine Meldepflichten ein. Also erneut eine Bewährungsstrafe. Die gilt für zwei Jahre. Zudem muss der Beschuldigte insgesamt 1337,44 Euro an ein Dessauer Autohaus zahlen und die Verfahrenskosten tragen. Gegen das Urteil können noch bis Montag nächster Woche Rechtsmittel eingelegt werden.