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Landtagswahl 2011: 34 Wahllokale in der Einheitsgemeinde Zerbst Wer die Wahl hat, hat auch einiges zu beachten

Von Judith Kadow 25.01.2011, 04:30

Die Landtagswahl am Sonntag, 20. März, wirft bereits ihre Schatten voraus. Die Wahlhelfer sind informiert und einsatzbereit, die Wahlkreise abgesteckt, die Wahllokale bestimmt – auch in der Einheitsgemeinde Stadt Zerbst.

Zerbst. "Die Vorbereitungen laufen, aber es bleibt noch reichlich zu tun", sagt Astrid Krüger, stellvertretende Wahlbeauftragte der Stadt Zerbst. Insgesamt 34 Wahllokale werden am 20. März von 8 bis 18 Uhr ihre Türen öffnen, jeweils mit fünf Wahlhelfern besetzt. "Diese sind bereits alle berufen worden. Es haben sich sogar Freiwillige gemeldet", so Krüger. Insgesamt werden 170 Wahlhelfer in der Einheitsgemeinde für einen reibungslosen Ablauf am Wahltag sorgen.

Insgesamt wird es 34 Wahllokale geben – 13 in der Kernstadt, 21 in den Ortsteilen. Meist sind es die altbekannten Orte, in den Gemeindehäusern, Feuerwehrgerätehäusern oder Vereinsheimen, die die Wahllokale beherbergen. Zwei Änderungen wird es jedoch geben. "Für die Ortschaften Bornum und Steutz wird sich die Anzahl der Wahllokale von zwei auf eines reduzieren." Das Bornumer Wahllokal wird im Feuerwehrgerätehaus in Garitz zu finden sein, das einen behindertengerechten Zugang besitzt. Für Steutz wird es nur noch ein Wahllokal in Steutz geben und keines mehr in Steckby.

20 080 Menschen sind in der Einheitsgemeinde Stadt Zerbst wahlberechtigt, die zum Wahlkreis 23 gehört. "Das sind die Zahlen von November, die entgültige Höhe wird Mitte Februar feststehen", fügt Krüger hinzu. Des Weiteren gehört zu unserem Wahlkreis die Stadt Aken, die Einheitsgemeinde Osternienburger Land sowie die Stadt Gommern, die dem Landkreis Jerichower Land angehört. 46 100 Frauen und Männer sind in diesem Wahlkreis zur Wahl berechtigt, wie Kreiswahlleiter Bernhard Böddeker mitteilt. Wählen darf, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat.

Diese Voraussetzungen erfüllen 173 200 Wahlberechtigte, die im Wahlkreis 23, aber auch im Wahlkreis 22 (Köthen), 28 (Wolfen) und 29 (Bitterfeld) wahlberechtigt sind und ihre Stimmen in 218 Wahllokalen abgeben können.

Wer in welchem Wahllokal seine Stimme abgeben kann, wird per Post mitgeteilt. Bis zum 27. Februar werden die Wahlbenachrichtigungskarten verschickt. Diese Karte ist zur Wahl mitzubringen. Wer jedoch am Wahltag verhindert ist, kann auf die Briefwahl ausweichen. Dazu ist bei der zuständigen Gemeinde ein Wahlschein zu beantragen. Dies kann persönlich oder schriftlich geschehen – beispielsweise per Post oder E-Mail. Dabei sind im Antrag Vor- und Zuname, das Geburtsdatum sowie die Anschrift anzugeben. Als Vordruck ist ein solcher Antrag bereits auf der Wahlbenachrichtigungskarte versehen. Wenig später wird dem Briefwähler dann mit dem Wahlschein ein Stimmzettel des Wahlkreises, ein blauer Stimmzettelumschlag, ein roter Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt zur Briefwahl per Post zugeschickt. Nachdem die entscheidenden Kreuze gemacht sind, muss die Rücksendung der Unterlagen bis zum Wahltag, dem 20. März, geschehen. Briefe, die nach dem Wahltag eintreffen, werden in der Auszählung nicht berücksichtigt.