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Stadt oder Landkreis sind Ansprechpartner beim Fund von Tieren in Not / Die Besitzverhältnisse entscheiden Fundtier oder herrenlos - das ist entscheidend

Von Judith Kadow 12.07.2014, 01:28

Zerbst l Ein Igel löste eine Diskussion darüber aus, welche Kommune oder Institution zuständig ist, wenn Bürger hilfsbedürfte Tiere finden und melden wollen (wir berichteten am 19. Juni Zerbster Volksstimme: "Happy Ende für Zerbster Igel").

Wichtig sei dabei, die Unterscheidung von Fundtier und herrenlosem Tier", betont Ordnungsamtsleiterin Kerstin Gudella. Fundtiere haben offensichtlich einen Besitzer. "Wenn wir als Beispiel die zugelaufene Katze mit Halsband nehmen, wäre das das klassische Fundtier", so Kerstin Gudella. In jedem Fall ist das Ordnungsamt der Stadt Zerbst Ansprechpartner für die Finder dieser Tiere. "Man kann sich jedoch auch in solch einem Fall direkt an das Tierheim wenden, denn das ist durch uns beauftragt, sich um die Fundtiere zu kümmern", fügt Kerstin Gudella hinzu.

Die Kosten für die Unterbringung der Tiere sowie Verpflegung und anfallende Tierarztkosten werden durch die Stadt getragen. Wenn der Besitzer des Tieres sich meldet, werden diese Kosten ihm auferlegt.

Kniffliger wird es, wenn es um herrenlose Tiere geht. Rechtlich werden Tiere als Sache gehandhabt. "Und was niemandem gehört, kann auch nicht verloren werden", stellt die Ordnungsamtsleiterin fest. Stellt ein herrenloses Tier eine öffentliche Gefahr da, ist erneuert die Stadt in der Pflicht zu handeln. "Beispielsweise war dies bereits notwendig, als Rehe auf einer Straße bei Bias stehen blieben", nennt sie ein Beispiel. Doch jene Beispiele sind eher selten.

Im Falle des Igels handelte es sich um ein hilfsbedürftiges Wildtier, das keine öffentliche Gefahr darstellte. In jenen Fällen ist das Umweltamt des Landkreises zu informieren. "Allerdings bitten wir darum, dass die Tiere nicht angefasst werden", betont Amtsleiter Andreas Rößler. Vielmehr sollten die Bürger den Mitarbeitern des Amtes den genauen Fundort beschreiben, so dass sie die Tiere selbst in Augenschein nehmen können, ohne das diese bewegt wurden.

Doch noch dringender warnt Andreas Rößler davor, junge Wildtiere zum gut gemeinten Schutz an sich zu nehmen. "Man sollte sich wenn möglich ganz genau überzeugen, ob das Tier wirklich krank oder verletzt ist." Rehkitze, junge Hasen - oftmals werden die Jungtiere aus den Nestern genommen, obwohl kein Anlass dazu besteht. Die Mütter lassen die Jungen allein, um auf Nahrungssuche zu gehen. "Wenn dann ein Zweibeiner sich beim Nest aufhält, zeigen sich die Tiere natürlich nicht", so Rößler. In solchen Fällen sei manchmal weniger mehr. "Daher bitte die Tiere vor Ort belassen und uns die Informationen telefonisch durchgeben."

Das Umweltamt des Landkreises ist unter (03493/34 17 01) erreichbar.