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Ausbau B 184: Neue Blindensignale verhindern Abbiegeerleichterung Grüner Pfeil ist Vergangenheit

Von Daniela Apel 05.08.2014, 03:23

Mit der Rekonstruktion der Ampelanlage im Zuge des Ausbaus der B 184 fiel der Grüne Pfeil an der Einmündung der Marcellstraße weg. Eine Nachrüstung wird nicht erfolgen. Dem stehen die neuen Blindensignale entgegen.

Zerbst l Rasch mal eben die Verkehrslücke nutzen und von der Marcellstraße auf die B 184 nach rechts abbiegen, obwohl die Ampel auf Rot steht - das ist seit dem grundhaften Ausbau der Bundesstraße nicht mehr möglich. Manch Anwohner der östlich gelegenen Wohnsiedlungen würde sich wünschen, dass der "Grüne Pfeil" dort wieder angebracht wird. Eine Nachrüstung scheint jedoch unwahrscheinlich, wie Oliver Grafe, Leiter des Regionalbereichs Ost der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, darlegt.

Demnach wurden bei der Rekonstruktion der Ampelanlage neben der kompletten Überarbeitung der Signalsteuerung an zwei Fußgängerübergängen neue Blindensignale nachgerüstet, die sowohl akustisch als auch mit Vibrationen die Grünphase ankündigen. Dies geschah auf Anforderung der Stadt aus ihrer Fürsorgerpflicht heraus gegenüber älteren, mobilitätseingeschränkten und sehschwachen Bürgern, wie Grafe ausführt. "Mit Vorlage des verkehrstechnischen Entwurfs bei der für die Anordnung zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurden die ursprünglich vorhandenen Grünpfeilschilder als nicht genehmigungsfähig bewertet", ergänzt er. Zumal die zu beachtenden Vorschriften die gleichzeitige Ausrüstung von Blindensignalen und Grünpfeilschildern nur sehr eingeschränkt zulassen würden.

Hinsichtlich des Grünen Pfeils "wurde durch Zerbster Bürger bereits vor einiger Zeit eine Anfrage an die Landesstraßenbaubehörde gerichtet", teilt der Regionalbereichsleiter mit. In einem Antwortschreiben sei die rechtliche Sachlage erläutert und parallel an die Zuständigkeit des Straßenverkehrsamtes des Landkreises verwiesen worden. "Dorthin wurde auch die Anfrage zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet. Die Verkehrsbehörde wird das Verfahren abschließend entscheiden", informiert Grafe.

"Unabhängig hiervon musste bei Befahrungen und Beobachtungen des Verkehrsablaufes im Knotenpunktbereich wiederholt beobachtet werden, dass Verkehrsteilnehmer eine sehr eigenwillige Verhaltensweise der Grünpfeilregelung praktizierten", bemerkt er und betont: "Das sich hieraus ergebende Gefahrenpotential für die Bürger, insbesondere für sehschwache Einwohner, ist als gravierend einzuschätzen."

Die Wartezeiten für Kraftfahrer, die aus der Marcellstraße kommen, würden bei maximal 70 Sekunden liegen, geht Grafe auf eine Argument der Grüne Pfeil-Befürworter ein. Zugleich weist er darauf hin, dass die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses auf der B 184, die täglich rund 10 000 Fahrzeuge nutzen, Vorrang gegenüber einer untergeordneten und weit weniger frequentierten Nebenrichtung hat. Zudem gebe es keine pauschale Regelung zu einer Obergrenze in der Wartezeit.