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Straffällige werden in verschiedenen Einrichtungen eingesetzt Sozialstunden in Zerbst

08.10.2014, 01:06

Verurteilte Straftäter sollen sich mit einem Dienst an der Allgemeinheit rehabilitieren. In Zerbst ist dies beispielsweise im Tierheim möglich. Das kann eine große Hilfe sein, für die Einrichtungen aber auch zum Problem werden.

Zerbst l Diebstahl, Körperverletzung, Betrug - nicht für jede Straftat muss man direkt ins Gefängnis. Oft wird eine Geldstrafe verhängt. Können die Verurteilten diese nicht bezahlen, besteht die Möglichkeit, sie in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln. Für Zerbst kümmert sich darum der Soziale Dienst in Dessau. "Es gibt nicht den einen Verein, der sich darum kümmert", erklärt Dienststellenleiterin Evely Mai. In Dessau oder Köthen hingegen gäbe es einen Netzwerkpartner, der sich um die Vergabe kümmert. Deshalb können verurteilte Straftäter in Zerbst in den unterschiedlichsten Einrichtungen ihren Dienst an der Allgemeinheit absolvieren. Im Krankenhaus, bei Vereinen oder sogar bei der Stadtverwaltung - all das ist prinzipiell kein Problem. "Die Gemeinnützigkeit muss nachgewiesen sein", so Mai.

Die Vorteile der Sozialstunden liegen auf der Hand: "Ich denke, damit entsteht ein größerer Dienst an der Allgemeinheit als mit Geld." Für die Straftäter, die nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, ist das Ableisten von Sozialstunden eine gute Möglichkeit, um Geld zu sparen.

Einrichtungen wie das Zerbster Tierheim sind auf die Mitarbeit der Straffälligen angewiesen. "Wir haben ja kein Geld für feste Angestellte und sind deshalb auch darauf angewiesen", sagt Leiterin Zdenka Meinhardt. Die Erfahrungen mit den Straftätern sind aber unterschiedlich. "Nicht alle kommen regelmäßig und erfüllen ihren Dienst", so Meinhardt. Manchmal sei das anstrengend, zumal nicht zusätzlich auf die Straffälligen aufgepasst werden könne. Außerdem stehe hinter den Sozialstunden auch echte Arbeit. Bei der Reinigung und Pflege der Anlagen werden Straffällige eingesetzt.

"Probleme haben wir, wenn der Dienst nicht abgeleistet wird oder die Straffälligen nur unregelmäßig auftauchen", sagt Evely Mai.

Wer wohin geht, ist immer eine Einzelfallentscheidung. So würde niemand, der eine Körperverletzung begangen habe, in einem Altenpflegeheim eingesetzt. "Straffällige werden zwar nicht an der Pflege beteiligt, sondern eher bei Hausmeisterarbeiten, aber da ist äußerste Vorsicht geboten", erklärt Evely Mai. Es versteht sich somit von selbst, dass Sexualstraftäter nicht in Kindereinrichtungen arbeiten.

Keine Gefährdung von Arbeitsplätzen

Arbeitsplätze werden durch die Straftäter nicht gefährdet. Die meisten sozialen Einrichtungen sind, wie das Tierheim auch, personell knapp besetzt. "Die Straftäter pflegen somit die Umgebung und entlasten das vorhandene Personal", sagt Evely Mai. Bei der Stadt Zerbst haben Straffällige die Möglichkeit, die Stunden im Bau- und Wirtschaftshof abzuleisten. "Ob und wo der Einsatz möglich ist, entscheidet der Leiter des Bau- und Wirtschaftshofes", erklärt die Pressesprecherin der Stadt, Antje Rohm. Insgesamt käme dies aber eher selten vor, etwa vier bis fünf Mal im Jahr.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass es sich in der Regel um Bagatelldelikte handelt, die mit Geldtrafen geahndet werden. Das hier eingenommene Geld wird zu großen Teilen an Vereine oder soziale Einrichtungen gespendet. "Es kommt natürlich immer auf die Schwere des Deliktes an und wie häufig schon Straftaten begangen wurden", erklärt Evely Mai. Denn: Irgendwann ist Schluss und die verurteilten Täter müssen hinter Gitter.