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Ortschaftsräte werden zur Neufassung der Vergnügungssteuersatzung gehört Keine Steuern für Dorf- und Volksfeste

Von Petra Wiese 16.10.2014, 03:18

Die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung macht derzeit die Runde in den Ortschaftsräten. Das Wichtigste: für Schützen- und Dorffeste werden keine Steuern erhoben.

Zerbst l "Ich habe das Vergnügen, über die Vergnügungssteuersatzung zu sprechen", eröffnete Anja Friedrich, Leiterin des Amtes für Steuern bei der Stadtverwaltung Zerbst, in Walternienburg die erste Anhörung eines Ortschaftsrates zur Neufassung dieser Satzung. Inzwischen haben schon acht weitere Ortschaftsräte das Papier zur Kenntnis genommen. Bis zur Stadtratssitzung am 26. November werden auch alle anderen Räte noch dazu befragt.

In den meisten Ortschaften gab es bisher keine Vergnügungssteuersatzung, erläuterte Anja Friedrich. Abgesehen von der Kernstadt gibt es einzig in Lindau und Deetz bislang eine solche. Diese behalten entsprechend der bestehenden Gebietsänderungsverträge über die Eingliederung nach Zerbst bis zum Jahresende ihre Gültigkeit. Neues Satzungsrecht ist ab 1. Januar notwendig. In diesem Falle wurde die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Zerbst/Anhalt überarbeitet und liegt nun als Entwurf vor.

Veranstaltungen, wo Eintritt genommen wird

Die Steuerexpertin machte deutlich: Es gehe in erster Linie um Veranstaltungen, wo Eintritt genommen wird und um Automaten. So werden in der Satzung diese Vergnügungen, wie folgt beschrieben: Tanz- und Karnevalistische Veranstaltungen, Veranstaltungen von Schönheitstänzen, Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art. Auch Sportveranstaltungen ohne steuerlich anerkannten gemeinnützigen Zweck werden besteuert.

Bisher wurde die Steuer anhand der verkauften Karten abgerechnet, das soll jetzt anders werden. Es wird der umbaute beziehungsweise benutzte Raum der Veranstaltung zu Grunde gelegt. Bei Open air-Events werden die genutzten Flächen angerechnet. Bei den Spielgeräten sind die Einnahmen entscheidend. Bei den modernen Geräten würde eine Art Bon ausgedruckt, so Anja Friedrich.

Einzelne private Bürger nicht betroffen

Das betreffe den einzelnen Bürger eigentlich nicht, meinte der Walternienburger Ortsbürgermeister Heinz Reifarth, nachdem er erfragt hatte, dass Dorf- und Volksfeste steuerbefreit sind. Dies würde auch bei Veranstaltungen des Heimatvereins zutreffen, versicherte sich der Vorsitzende Klaus-Dieter Kunze.

Eindeutig ausgewiesen sind Schützen-, Volks-, Garten- und Straßenfeste, aber auch Veranstaltungen zu nachweisbar "mildtätigen Zwecken", oder solche aus Anlass des 1. Mai sowie zur Darstellung von Bildungsfragen sind befreit. In Güterglück wurde ebenfalls zu Veranstaltungen des Heimatvereins nachgefragt, wenn zum Beispiel ein Vortrag eines Weltenradlers angeboten wird. Auch das dürfte den Verein nichts kosten. Was ist bei privaten Feiern?, wollte Ratsmitglied Ronald Finke in Gödnitz wissen. Ach ja, da werde ja wohl kaum Eintritt verlangt.

Heute werden die Mitglieder des Ortschaftsrates von Nutha zur Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Zerbst/Anhalt angehört, am Montag die Jütrichauer, am Dienstag die in Straguth.