Stadtfeuerwehr: Führungspositionen sind neu zu besetzen Entscheidung naht

10.11.2014, 01:24

Die Funktionen des Zerbster Stadtwehrleiters und seiner beiden Stellvertreter sind neu zu besetzen. Über das Prozedere und die Kandidaten unterhielt sich Redakteurin Daniela Apel mit Ordnungsamtsleiterin Kerstin Gudella.

Bis wann sind die Funktionen der Stadtwehrleiters und seiner beiden Stellvertreter neu zu besetzen?

Kerstin Gudella: Die Neubesetzung der Führungspositionen erfolgt mit Wirkung vom 7. März 2015.

Für welche Dauer werden der Stadtwehrleiter und seine Stellvertreter eingesetzt?

Die mit der Besetzung der Funktionen vorgeschlagenen Kameraden werden für sechs Jahre in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

Wie ist das Prozedere zur Besetzung der Funktionen?

Es erfolgte eine Ausschreibung für die Besetzung der Funktionen des Stadtwehrleiters und dessen Stellvertretern. Nach Eingang und Prüfung aller Bewerbungen fand die Anhörung des Kreisbrandmeisters statt, anschließend die Bekanntgabe der zugelassenen Bewerber im Amtsboten der Stadt. Nun haben die aktiven Kameraden der Ortsfeuerwehren der Einheitsgemeinde Zerbst das Vorschlagsrecht zur Besetzung der Funktionen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, kann die entsprechende Berufung vorgenommen werden.

Welche Kandidaten gibt es?

Für die Funktion des Stadtwehrleiters kandidieren der noch amtierende Stadtwehrleiter Jürgen Dornblut und der Ortswehrleiter von Jütrichau, Denis Barycza. Um die zwei Stellvertreterpositionen bewerben sich Denis Hofmann von der Ortsfeuerwehr Deetz, Holger Müller von der Ortsfeuerwehr Zerbst und der Ortswehrleiter von Zernitz, Sven Klarenbach.

Wo und wann werden sich die Kameraden vorstellen?

Die Vorstellungen in den einzelnen Bereichen der Freiwilligen Feuerwehr Zerbst/Anhalt wird selbstständig durch die Ortsfeuerwehren organisiert. In den Bereichen Lindau, Deetz und Güterglück hat diese Veranstaltung bereits stattgefunden.

Wann können die Kameraden der Ortsfeuerwehren ihre Favoriten vorschlagen?

Das Vorschlagsverfahren zur Besetzung der Führungspositionen wird am 21. November in der Zeit von 18 bis 20 Uhr durchgeführt. Für Kameraden, die zu diesem Termin verhindert sind, besteht die Möglichkeit, in der Zeit vom 10. bis zum 21. November zu den Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Zerbst im Zimmer 27 ihr Wahlrecht auszuüben.

Was sind die Aufgaben des Stadtwehrleiters?

Die Aufgaben ergeben sich aus den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Diese sind in der Dienstanweisung für den Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zerbst/Anhalt zusammengefasst. Grundsätzlich organisiert und koordiniert er den Dienstbetrieb der Feuerwehr.

Wie erfolgt seine Entschädigung?

Die Entschädigung des Stadtwehrleiters und seiner Stellvertreter erfolgt auf Grundlage der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zerbst/Anhalt. Gemäß dieser Satzung sind derzeitig folgende Entschädigungssätze festgelegt: Der Stadtwehrleiter erhält 200 Euro im Monat, seine Stellvertreter jeweils 100 Euro.