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Straßenreinigungssatzung regelt Anwohnerpflichten und Winterdienst Alle Jahre wieder ärgern Laub und Schnee die Bürger

17.11.2014, 01:25

Vor der eigenen Haustür sind die Bürger gefragt, den Gehweg zu reinigen und Schnee zu räumen. Eine konkrete Laub-Lösung gibt es nicht.

Lindau l Alle Jahre wieder... -kommt nicht nur das Christuskind, sondern fallen auch die Blätter von den Bäumen und der Schnee aus den Wolken. Dagegen lässt sich einfach nichts machen. Das ist auch nicht zu verhindern. Dennoch werden Laub und Schnee alljährlich zum Ärgernis für viele Bürger. Derzeit geht die Straßenreinigungssatzung durch die Ortschaftsräte und die Ausschüsse, damit der Stadtrat am 26. November dazu einen Beschluss fassen kann. Während nur die Bewohner der Kernstadt von der Gebührenkalkulation und der Straßenreinigungsgebühr für die Kehrmaschine in Höhe von 1,57 Euro pro Meter betroffen sind, gehen die Festlegungen in der Satzung alle etwas an. Da sind nämlich die Bürgerpflichten zu Straßenreinigung und Winterdienst für jeden verankert.

In diesem Zusammenhang drängt sich derzeit die Frage nach der Laubentsorgung förmlich auf. Wie gerade im Bornumer Ortschaftsrat, wo Eberhard Hamm nachfragte, ob man denn nicht im Ort einen Platz einrichten könnte, wo die Bürger das Laub hinbringen könnten, wo es dann abgeholt würde. Nein, es wird nicht unbedingt über das Laub der eigenen Bäume auf dem Privatgrundstück diskutiert, sondern vielmehr über das Laub von großen Straßenbäumen, die der Kommune gehören. Eine Idee in Garitz: große Düngersäcke von der Agrargenossenschaft, die sonst entsorgt werden würden, könnten zur Laubsammlung dienen. Säcke an die Bäume binden, die Anwohner füllen sie, und dann kommt der Bauhof und entleert. Ein Vor-Ort-Termin wurde angeregt.

Immer wieder kam auch in den Ortschaften der Hinweis auf die beiden Termine, die es in Zerbst gab, um Laub abzugeben - das Laub von den öffentlichen Bäumen vor der Haustür quasi.

Im Bau- und Stadtentwicklungsausschuss unlängst in Lindau wurde das Problem angesprochen, dass es sich viele Bürger in Zerbst einfach machen. Kurz bevor die Kehrmaschine routinemäßig vorbeikommt, wird das Laub vom Gehweg auf die Straße gekehrt. Erledigt der Fall. Doch das ist keine Lösung und auch nicht erlaubt. "Die Kehrmaschine schafft das Laub nicht", machte Ordnungsamtsleiterin Kerstin Gudella deutlich. Außerdem würden die Gullis verstopft. Der Bauausschussvorsitzende Sebastian Siebert meinte, dass das Ordnungsamt da mal durchgreifen müsste und kontrollieren. "Einmal durchziehen, das könnte Wirkung zeigen", so Siebert.

Allerdings könnte der Wanderer des Wegs kommen und sagen, dass zum Kehren des Laubs gar nichts in der Satzung steht. Die Reinigung umfasst zwar Schmutz, Unkraut, Gras, Moos, Laub und Unrat, aber im dritten Absatz des Paragrafen 6 ist von Kehricht die Rede, der nicht dem Nachbarn zugekehrt werden darf und nicht in die Regeneinläufe, Rinnsteine, Gräben, etc. Ist Laub Kehricht?, wurde die Frage im Ausschuss aufgeworfen. Ja, nein - eine eindeutige Formulierung "Kehricht und Laub" muss her. "Wir wollen die Stadt begrünen, aber nicht das Laub entsorgen", trug Alfred Schildt zur Diskussion bei. "Wie halten es andere Kommunen?", regte Helmut Seidler an, einmal zu den Nachbarn zu schauen, um das Rad nicht neu erfinden zu müssen.

Wenn das Laub gefallen ist, ist auch der Schnee nicht mehr weit, und ebenso stehen die Pflichten für den Winterdienst in der Straßenreinigungssatzung. Bei Schneefall sind die Gehwege vom Schnee freizuhalten, wo kein Gehweg ist, ein ein Meter breiter Streifen am Rand der Fahrbahn. Die Reinigung muss bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr erfolgt sein...

Die allseits beliebte Frage wurde in Steutz von Dr. Stephan Riemschneider gestellt: Die Leute sind zur Arbeit und es schneit ... ? Dann schneit es. Schnee ist eben unvorhersehbar, und jeder sollte nach bestem Gewissen seiner Pflicht zu Straßenreinigung und Schneeräumung nachkommen. "Würden natürlich dauerhaft und massive Verstöße auftreten, müssten wir aktiv werden", erklärte Kerstin Gudella.

"Wie konsequent geht die Verwaltung bei Sündern vor?", fragte Holger Behnke nach. Nach einer schriftlichen Aufforderung folgt ein Bußgeld, dann die Androhung der Ersatzvornahme, deren Kosten der Sünder eigentlich tragen müsste. Das werde schon konsequent durchgezogen, aber das sei eben ein langes Verfahren, so Gudella. Am Ende bleibt die Stadt meistens auf den Kosten sitzen.

Eine weitere, oft gestellte Frage betrifft das Problem, dass Bürger ihre Gehwege vom Schnee befreien, und dann kommt der Winterdienst und schiebt die Straße zwar frei, aber die Gehwege wieder zu. Auch damit müssen die Leute leben und in den sauren Apfel beißen. Der Winterdienst kann eben nicht überall schon gewesen sein, bevor die Bürger schieben.

Eine weitere Änderung in der Straßenreinigungssatzung wurde im Straguther Ortschaftsrat wie auch im Bau- und Entwicklungsausschuss eingebracht. Hier geht es um das Abstumpfen mit Sand. Ätzende Chemikalien, Asche und Hauskehricht dürfen nicht zum Streuen verwendet werden, heißt es im Entwurf. Es stellte sich aber die Frage nach dem Streusalz. Nein, unter ätzende Chemikalie dürfte das nicht fallen. Also, das Wort "Salz" sollte, um auch hier eindeutig zu sein, um Sand ergänzt werden.