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Hauptausschuss diskutiert über Änderungsvorschläge zur Baumschutzsatzung Regelungen werden gelockert

Von Daniela Apel 21.11.2014, 02:10

Ab 2015 soll innerhalb der Einheitsgemeinde Zerbst eine einheitliche Baumschutzsatzung für alle Ortsteile greifen. Bislang gibt es 13 verschiedene Paragraphenwerke. Mit dem neuen Satzungsentwurf befasste sich jetzt der Hauptausschuss.

Zerbst l Die Vereinheitlichung der Baumschutzsatzung hat die Verwaltung genutzt, um einige Änderungen einzuarbeiten. So sollen künftig ausschließlich Laubbäume ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern unter Schutz gestellt werden - bislang lag dieser Wert zwischen 30 und 50 Zentimetern. Und diese Anhebung stößt nicht bei jedem auf Verständnis. "Ich denke, das ist ein gewaltiger Sprung", meinte Bernd Wesenberg (Bündnis 90/Grüne). "Warum können wir uns nicht in der Mitte treffen", regte er im Zerbster Hauptausschuss an. Seiner Ansicht nach sollten Bäume mit einem Stammumfang von 75 Zentimetern alt werden dürfen. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern seien jene, die das Ortsbild prägen, erläuterte Ute Schilling vom Grünflächenamt. Zugleich merkte sie an, dass es sich um einzeln stehende Exemplare handelt. Für Alleen und Baumreihen greift das Naturschutzgesetz.

"Ich halte es für leichtfertig, dass man bei einem Laubbaum mit 70, 80 Zentimetern Stammumfang einfach die Säge ansetzen kann", fand Bernd Wesenberg. "Wir sind schon großzügig und haben Obst- und Laubbäume rausgenommen", erklärte er mit Blick auf den Schutzparagraphen. Ähnlicher Meinung waren die Mitglieder des Ortschaftsrates Pulspforde. Sie reichten den Antrag ein, den Stammumfang auf 60 Zentimeter festzulegen. Dies lehnte der Hauptausschuss geschlossen ab. Bernd Wesenbergs Vorschlag, sich auf 75 Zentimeter zu einigen, fiel ebenfalls mehrheitlich durch.

Auch über einen zweiten Antrag aus Pulspforde stimmte das Gremium ab. In diesem ging es um eine Festlegung der Pflanzgröße des Ersatzbaumes - der Stammumfang des neu zu pflanzenden Baumes sollte mindestens ein Sechstel des Stammumfanges des gefällten Baumes betragen einschließlich einer zweijährigen Einwuchskontrolle. Ulrich Wei- meister (CDU) fand, dass es besser wäre, den Stammumfang in Zentimetern festzusetzen. Ute Schilling erläuterte, dass man seitens der Verwaltung bewusst auf eine Festlegung der Pflanzgröße verzichtet habe. Hintergrund ist, dass jeder Bürger nach seinen finanziellen Möglichkeiten selbst entscheiden können soll, welchen Ersatzbaum er pflanzt. Denn die Kosten seien bereits bei Bäumen von zehn bis zwölf Zentimetern Stammumfang nicht unerheblich, erzählte sie von ihren Recherchen. Diese würden demnach mit mindestens 130 Euro zu Buche schlagen - und zwar ohne Pflanzkosten, die bei einer solchen Größe zusätzlich zu kalkulieren wären. Alternativ könnte man die Bürger verpflichten, drei zierlichere statt einen kräftigen Baum nachzupflanzen, bemerkte Bernd Wesenberg. Ute Schilling gab zu bedenken, dass nicht jeder den Platz dafür habe. Die Ausschussmitglieder lehnten es schließlich ab, eine Pflanzgröße für Ersatzbäume festzusetzen.

Im Ortschaftsrat Grimme ist man noch über die Formulierung gestolpert, dass die Ersatzpflanzungen "dauerhaft" zu unterhalten seien. Hier sollte doch eine Jahresbeschränkung vorgeschrieben werden. Wie Ute Schilling ausführte, sollen Ersatzbäume so lange gepflegt werden, wie sie am Leben sind. Die Lebenserwartung der einzelnen Baumarten sei jedoch sehr unterschiedlich, weshalb die Festlegung auf eine bestimmte Anzahl von Jahren nicht sinnvoll ist. Bernd Wesenberg interpretierte den Antrag aus Grimme mit der Befürchtung, dass der Ersatzbaum nach drei, vier Jahren einfach entfernt wird. Das gehe schnell, wenn man sich nicht kümmere, ergänzte er. Detlef Schrickel (SPD) erkundigte sich in dem Zusammenhang nach dem Kontrollmechanismus. Ute Schilling verwies zunächst auf das auszufüllende Formular zur Anmeldung einer Ersatzpflanzung. Kontrollen würden stichpunktartig durchgeführt werden. "Mehr schaffen wir nicht", gestand sie. "Man sollte seinen Nachbarn nicht unterschätzen", bemerkte Bürgermeister Andreas Dittmann. Das "dauerhaft" konkreter zu formulieren fand beim Hauptausschuss ebenfalls mehrheitlich keine Zustimmung. Den endgültigen Beschluss über die Baumschutzsatzung fasst der Stadtrat.