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Haupt- und Finanzausschuss behandelt Benutzer- und Entgeltordnung für Bürgerhäuser Lösung für den Übergang schaffen

Von Daniela Apel 25.11.2014, 02:11

Mit dem Jahreswechsel läuft das Ortsrecht für die 2010 nach Zerbst eingegliederten Gemeinden aus. In Folge dessen sind - neben der Vereinheitlichung von Satzungen - die Benutzer- und Entgeltordnungen für die Bürgerhäuser zusammenzufassen.

Zerbst l Grundlage für die neue Benutzer- und Entgeltordnung sind die bislang geltenden Regelungen in den einzelnen Ortschaften. Im Wesentlichen wurden die Vorgaben aus den dort jeweils greifenden Satzungen übernommen, wie Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) im Haupt- und Finanzausschuss auf Nachfrage von Alfred Schildt (Die Linke) erläuterte. Jener war über die unterschiedlichen Kosten für Miete, Kaution, Heizung oder auch beschädigtes Geschirr gestoßen. Wie Astrid Klausnitzer ausführte, liegen für viele Bürgerhäuser beziehungsweise Bürgerräume keine Kalkulationen vor. "Das ist unsere Zukunftsaufgabe", erklärte die Leiterin des Amtes für Zentrale Dienste, wo fortan die Nutzungsverträge erstellt werden. "Mit dem zentralen Gebäudemanagement haben wir jetzt eine bessere Übersicht", ergänzte Steueramtsleiterin Anja Friedrich hinsichtlich der ausstehenden Kalkulationen. Die Nutzungsentgelte seien darauf ausgelegt, kulturelles, sportliches und gesellschaftliches Leben zu ermöglichen. Kostendeckend sei dies nicht, bemerkte Dittmann.

Steffen Grey (FDP) erkundigte sich nach der Handhabe bei Objekten, bei denen die Bau- und Wohnungsgesellschaft (BWZ) Zerbst als Verwalter agiert. Auch hier gebe es noch keine Kalkulationen, wusste Heike Krüger, Leiterin des Bau- und Liegenschaftsamtes. Momentan laufe es so, dass die Nutzungsentgelte an die BWZ überwiesen werden. Pro Nutzungsgebühr werde eine Verwaltungspauschale erhoben.

Detlef Schrickel (SPD) fand in Anbetracht der auseinander divergierenden Höhen, dass man pauschal Entgelte für die Heizungskosten festlegen sollte. Er bezog sich damit auf die Turnhalle in Steutz, in der zwischen Oktober und Mai 25 Euro erhoben werden, während im gleichen Zeitraum für die Buhlendorfer Kegelbahn nur 10 Euro fällig sind. Außer acht ließ er die unterschiedliche Größe der beiden Gebäude. Alle Entgelte, die man vereinheitlichen könnte, sollte man vereinheitlichen, meinte Alfred Schildt.

Andreas Dittmann betonte, dass es sich bei der ab Januar 2015 in Kraft tretenden Benutzer- und Entgeltordnung nur um eine Übergangslösung handelt. Vorrangiges Ziel ist einfach, nach Auslaufen des Ortsrechtes mit dem Jahreswechsel ein gültiges Papier zu haben, um die Bürgerhäuser nahtlos weiter vermieten zu können. Aufgrund der Vielzahl der Objekte und der Fülle weiterer Aufgaben sei es durch die Verwaltung bis Jahresende nicht zu stemmen, die notwendigen Kalkulationen zu erstellen.

Alfred Schildt regte an, die Benutzer- von der Entgeltordnung zu trennen, um künftige Änderungen zu vereinfachen. Eine Mehrheit fand diese Lösung im Ausschuss allerdings nicht. Bei nur einer Ja-Stimme fiel sein Vorschlag durch.

Volker Krüger (CDU) sprach noch ein anderes Thema an: Nach dem neuen Paragraphenwerk behält es sich die Verwaltung vor, in Abhängigkeit von der angemeldeten Veranstaltung und unabhängig davon, ob in der jeweiligen Ortschaft eine Kaution für die Nutzung des Bürgerhauses festgelegt war, bis maximal 250 Euro als finanzielle Bürgschaft zu verlangen. "Gibt es eine Regelung, wann eine solche Gebühr erhoben wird?", hakte er nach. "Da gibt es einen Ermessensspielraum für die Verwaltung", erklärte Andreas Dittmann, dass hier der Einzelfall geprüft wird.

Das Stadtoberhaupt ging ebenfalls auf einen Einwand aus Reuden ein. Dort ist man der Ansicht, dass die Benutzer- und Entgeltordnung für das Bürgerhaus gemäß Gebietsänderungsvertrag in der Zuständigkeit des Ortschaftsrates liegt. Diesbezüglich fragte die Verwaltung bei der Kommunalaufsicht nach. Demnach hat der Stadtrat bei Grundsatzfragen die Entscheidungskompetenz. Der Ortschaftsrat kann jedoch Konkretisierungen und Detailhinweise äußern, die einzuarbeiten sind.

Schließlich votierten die Ausschussmitglieder bei einer Gegenstimme mehrheitlich für das Paragraphenwerk. Den endgültigen Beschluss über die Benutzer- und Entgeltordnung fasst der Stadtrat auf seiner morgigen Sitzung. Diese findet ab 17 Uhr in der Stadthalle statt.